Das Arbeitsrecht regelt grundsätzlich die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen sowie Tarif- und Betriebsvereinbarungen. Aufgabe und Ziel des Arbeitsrechts ist es, Fairness und Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten und ein ausgewogenes und gerechtes Verhältnis zwischen den Interessen beider Parteien sicherzustellen.
Arbeitsrecht ist wichtig, um einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Arbeitsbeziehungen fair und ausgewogen gestaltet. Es schützt die Interessen beider Parteien, fördert die Arbeitsplatzsicherheit und gewährleistet die Einhaltung ethischer und sozialer Standards. Eine genaue Kenntnis des Arbeitsrechts ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen entscheidend, um die Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zu verstehen und umzusetzen.
Wir verstehen, dass der Arbeitsplatz nicht nur einen Großteil des Lebens unserer Mandanten und Mandantinnen ausmacht, sondern auch eine Quelle des Lebensunterhalts und der persönlichen Erfüllung ist. Unser Engagement gilt daher der effektiven Vertretung von Arbeitnehmerinteressen, insbesondere im Kontext von Kündigungen.
Wir möchten Sie auf eine entscheidende Frist aufmerksam machen, die Ihre Rechte im Falle einer Kündigung betrifft. Gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben Sie nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung lediglich drei Wochen Zeit, um eine sog. Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist von höchster Bedeutung, da Sie darüber entscheidet, ob die Kündigung rechtswirksam wird oder nicht.
Wenn Sie diese dreiwöchige Frist verpassen, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) und Sie verlieren die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die Kündigung einzuleiten.
Wir navigieren Sie sicher durch die komplexen rechtlichen Anforderungen des Arbeitsrechts und sorgen dafür, dass keine entscheidende Frist verpasst wird.