Das Wichtigste im Überblick
- Erfahren Sie, wie Sie als Vereinsvorstand Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestalten und persönliche Haftungsrisiken minimieren
- Lernen Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen Ehrenamt, Übungsleitertätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kennen
- Profitieren Sie von praxiserprobten Vertragsmuster und Checklisten für die korrekte Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen
Die Herausforderung: Rechtssichere Personalbeschäftigung im Verein
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre arbeitsrechtliche Situation analysieren. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten für Vereinsrecht.
Typische Fallstricke bei der Beschäftigung im Verein
Die Beschäftigung von Personal im Verein birgt einige rechtliche Tücken. Besonders heikel ist die korrekte Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen. Ein häufiger Irrtum: Nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit bleibt automatisch ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch die beliebte Übungsleiterpauschale hat ihre Grenzen und kann bei falscher Anwendung zu teuren Nachzahlungen führen.
Die häufigsten Risiken:
- Fehlerhafte Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen
- Unzureichende Vertragsgestaltung
- Verstoß gegen Mindestlohnvorschriften
- Gefährdung der Gemeinnützigkeit
- Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder
Unsere Lösung: Ganzheitliche arbeitsrechtliche Beratung für Vereine
Mit unserer Expertise im Sport- und Arbeitsrecht begleiten wir Vereine aller Größenordnungen bei ihren arbeitsrechtlichen Herausforderungen. Diese langjährige Erfahrung hat uns ein tiefes Verständnis für die besonderen Anforderungen des Dritten Sektors vermittelt. Von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über präventive Risikoanalysen bis hin zur Begleitung bei Sozialversicherungsprüfungen – unser Beratungsansatz deckt alle relevanten Aspekte der Personalarbeit im Verein ab. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Entwicklung vereinsspezifischer Compliance-Systeme und die praxisnahe Schulung von Vorständen und Geschäftsführern, damit Sie auch nach der Beratung selbstständig rechtssicher handeln können.
Lassen Sie Ihre bestehenden Beschäftigungsverhältnisse von unseren Experten prüfen. Wir identifizieren potenzielle Risiken, bevor sie zu echten Problemen werden.
Praktische Tipps für die rechtssichere Beschäftigung
Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Arbeitsverhältnis
- Dokumentieren Sie den Umfang der Tätigkeit
- Definieren Sie klare Aufgabenbereiche
- Achten Sie auf die Höhe der Vergütung
Korrekte Handhabung der Übungsleiterpauschale
- Beachten Sie die aktuellen Freigrenzen
- Führen Sie eine transparente Dokumentation
- Vermeiden Sie Mischverhältnisse
Rechtssichere Vertragsgestaltung
- Verwenden Sie aktuelle Vertragsmuster
- Berücksichtigen Sie vereinsrechtliche Besonderheiten
- Achten Sie auf klare Kündigungsregelungen
Ihr Weg zur rechtssicheren Vereinsführung
Als spezialisierte Kanzlei für Vereinsrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt:
- Kostenloses Erstgespräch zur Analyse Ihrer Situation
- Entwicklung eines maßgeschneiderten Handlungsplans
- Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Machen Sie den ersten Schritt zu mehr rechtlicher Sicherheit in Ihrem Verein. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Warum Vereine uns vertrauen
Unsere langjährige Expertise im Vereinsrecht, gepaart mit einer klaren Spezialisierung auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, macht uns zu einem verlässlichen Partner für Vereine aller Größenordnungen. Was uns besonders auszeichnet, ist unser tiefgreifendes Verständnis für die Besonderheiten des Ehrenamts und die spezifischen Herausforderungen gemeinnütziger Organisationen. Statt reaktiv auf Probleme zu reagieren, setzen wir auf einen präventiven Beratungsansatz und entwickeln praxistaugliche Lösungen, die sich im Vereinsalltag bewährt haben. Dabei bleiben wir stets auf Augenhöhe mit unseren Mandanten und sprechen ihre Sprache – ohne kompliziertes Juristendeutsch.
Gestalten Sie Ihren Verein rechtssicher – wir unterstützen Sie dabei
Die rechtssichere Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen im Verein ist komplex, aber machbar. Mit der richtigen Beratung und vorausschauender Planung lassen sich die meisten Risiken minimieren. Investieren Sie in rechtliche Sicherheit – es schützt Sie, Ihren Verein und Ihre Mitarbeiter.
Häufig gestellte Fragen
Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn die Tätigkeit weisungsgebunden ist, in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist, auf eine gewisse Dauer angelegt ist und ein regelmäßiges Entgelt gezahlt wird. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Durchführung, nicht die vertragliche Bezeichnung.
Die Übungsleiterpauschale beträgt aktuell 3.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird dieser Betrag überschritten, ist der gesamte darüber hinausgehende Betrag steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig.
Ja, ein Vereinsmitglied kann gleichzeitig Angestellter des Vereins sein. Allerdings müssen beide Rechtsverhältnisse (Mitgliedschaft und Arbeitsverhältnis) klar voneinander getrennt werden. Die Vergütung muss angemessen sein und darf nicht gegen die Gemeinnützigkeit verstoßen.
Bei der Kündigung von Vereinsmitarbeitern gelten grundsätzlich die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Besonderheiten können sich aus der Vereinssatzung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Bei hauptamtlichen Mitarbeitern ist das Kündigungsschutzgesetz zu beachten, wenn der Verein mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Gemeinnützigkeit bleibt gewahrt, wenn die Vergütungen angemessen sind und dem Fremdvergleich standhalten. Wichtig ist eine transparente Dokumentation aller Zahlungen und die Einhaltung der satzungsmäßigen Zwecke. Überhöhte Vergütungen können die Gemeinnützigkeit gefährden.
Neben den gesetzlichen Sozialversicherungen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollte der Verein eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Wenn es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, besteht über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der Verein muss hierfür Beiträge an die VBG zahlen. Für ehrenamtliche Mitarbeiter empfiehlt sich ggf. eine spezielle Ehrenamtsversicherung. Auch eine zusätzliche Unfallversicherung – etwa durch Abschluss einer privaten Unfallversicherung oder einer freiwilligen Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (im Sport der VBG) ist empfehlenswert.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in Vereinen. Ausgenommen sind nur echte Ehrenamtler und Übungsleiter im Rahmen der Übungsleiterpauschale. Bei Mini-Jobs und Teilzeitbeschäftigungen muss der Mindestlohn ebenfalls gezahlt werden.
Der Vorstand kann persönlich haften, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten verstößt. Dies ist insbesondere der Fall bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder bei bewusster Falscheinordnung von Beschäftigungsverhältnissen.
Befristungen sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich. Sachgründe wie projektbezogene Arbeit oder Vertretung sind immer zulässig. Ohne Sachgrund ist eine Befristung bis zu 2 Jahren möglich, wenn der Mitarbeiter noch nie für den Verein tätig war. Hier kann es aber sportspezifische Ausnahmen geben.
Bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern muss der Verein die aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Vorschriften beachten. EU-Bürger können grundsätzlich ohne weitere Genehmigung beschäftigt werden, Art. 45 AEUV. Bei Nicht-EU-Bürgern ist in der Regel eine Arbeitserlaubnis erforderlich.