Das Wichtigste im Überblick
- Die Gehaltszahlung bei Fußball-Leihen kann zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein frei verhandelt werden - es gibt keine gesetzlichen Vorgaben
- Häufige Modelle sind vollständige Übernahme durch den Leihverein, anteilige Teilung oder vollständige Weiterzahlung durch den Stammverein
- Der arbeitsrechtliche Vertrag mit dem Stammverein bleibt bestehen, auch wenn faktisch beim Leihverein gespielt wird
Leihgeschäfte als strategisches Instrument im modernen Fußball
Leihgeschäfte gehören zum festen Bestandteil des modernen Profifußballs. Junge Talente sammeln Spielpraxis, etablierte Spieler suchen neue Herausforderungen, und Vereine optimieren ihre Kaderplanung. Doch während die sportlichen Aspekte oft im Fokus stehen, wirft die rechtliche und finanzielle Abwicklung zahlreiche komplexe Fragen auf, die einen Fachanwalt für Sportrecht erfordern.
Eine der häufigsten und zugleich wichtigsten Fragen betrifft die Gehaltszahlung während der Leihdauer. Wer trägt die Kosten für den Spieler, wenn dieser temporär für einen anderen Verein aufläuft? Die Antwort ist nicht eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in den Leihverträgen individuell geregelt werden müssen.
Die rechtlichen Herausforderungen von Leihgeschäften gehen weit über die reine Gehaltsfrage hinaus. Arbeitsrechtliche Aspekte, versicherungsrechtliche Fragen, internationale Transferbestimmungen und steuerliche Überlegungen schaffen ein komplexes Regelwerk, das professionelle Beratung erfordert. Für alle Beteiligten ist ein fundiertes Verständnis dieser Mechanismen essentiell.
Arbeitsrechtliche Einordnung
Im deutschen Arbeitsrecht existiert keine spezielle Regelung für Leihgeschäfte im Profisport. Der Arbeitsvertrag zwischen Spieler und Stammverein bleibt grundsätzlich unverändert bestehen. Das Leihgeschäft führt dazu, dass der Spieler für einen bestimmten Zeitraum die Arbeitsleistung an einem anderen Ort und für einen anderen Verein als weisungsberechtigten Dritten erbringt, während das Arbeitsverhältnis mit dem Stammverein rechtlich fortbesteht.
Diese Konstellation unterscheidet sich fundamental von der klassischen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Sportliche Leihen im Profifußball fallen nicht unter die Bestimmungen des AÜG, da sie nach einhelliger Auffassung keine Arbeitnehmerüberlassung im gesetzlichen Sinn darstellen. Vielmehr handelt es sich um eine vertragliche Sonderkonstellation des Profisports ohne eigene gesetzliche Regelung, so dass die allgemeinen zivil- und arbeitsrechtlichen Grundprinzipien Anwendung finden.
Die Besonderheit liegt darin, dass der Spieler während der Leihdauer zwei verschiedenen Vereinen gegenüber Verpflichtungen hat: arbeitsvertraglich gegenüber dem Stammverein und faktisch-sportlich gegenüber dem Leihverein. Diese Doppelstellung erfordert präzise vertragliche Regelungen.
Verbandsrechtliche Bestimmungen
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die FIFA haben detaillierte Regelungen für Leihgeschäfte entwickelt. Diese umfassen Mindestlaufzeiten, Registrierungsverfahren und Dokumentationspflichten. Leihgeschäfte müssen bei den zuständigen Verbänden angemeldet und genehmigt werden.
Die FIFA-Transferbestimmungen sehen vor, dass Leihgeschäfte nur zwischen registrierten Vereinen erfolgen dürfen und bestimmte Mindeststandards erfüllen müssen. Dazu gehören auch Regelungen zum Spielerschutz und zur Verhinderung von Missbrauch.
Nationale Verbände können zusätzliche Bestimmungen erlassen, die über die FIFA-Mindeststandards hinausgehen. In Deutschland regelt die DFB-Transferordnung weitere Details zu Leihgeschäften, einschließlich Fristen und Verfahrensvorschriften.
Zivilrechtliche Aspekte
Leihverträge im Profifußball bestehen aus mehreren zivilrechtlichen Vereinbarungen und umfassen regelmäßig den Stammverein, den Leihverein sowie den Spieler. Während der eigentliche Leihvertrag zumeist zwischen den beiden Vereinen geschlossen wird, ist der Spieler über Nebenabreden, Einwilligungen oder Vertragsänderungen regelmäßig eingebunden. Die vertraglichen Beziehungen können somit als Dreiecksverhältnis beschrieben werden, auch wenn nicht immer ein formeller Dreiparteienvertrag vorliegt. Sie müssen den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechen und können individuell ausgestaltet werden, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder verbandsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Vertragsfreiheit ermöglicht es den Parteien, nahezu alle Aspekte des Leihgeschäfts frei zu regeln. Dies umfasst nicht nur die Gehaltszahlung, sondern auch Zusatzleistungen, Erfolgsprämien, Versicherungsschutz und Rückkehrklauseln.
Modelle der Gehaltszahlung bei Leihen
Vollständige Übernahme durch den Leihverein
Das häufigste Modell sieht vor, dass der aufnehmende Verein das komplette Gehalt des Leihspielers übernimmt. Dies ist besonders üblich, wenn der Leihverein ein direktes sportliches Interesse am Spieler hat und von dessen Leistung profitieren möchte.
Bei dieser Variante zahlt während der Leihdauer nicht der Stammverein, sondern der Leihverein das Gehalt direkt an den Spieler oder an den Stammverein zur Weiterleitung. Der ursprüngliche Arbeitsvertrag zwischen Spieler und Stammverein bleibt weiterhin bestehen; arbeitsrechtliche Hauptpflichten werden jedoch für den Zeitraum der Leihe, soweit zulässig, durch ergänzende vertragliche Vereinbarungen modifiziert. Die genaue Gestaltung ist entscheidend und sollte vertraglich klar geregelt sein.
Diese Lösung ist administrativ relativ einfach und schafft klare Verhältnisse. Der Leihverein trägt die vollen Kosten und hat entsprechende Planungssicherheit, während der Stammverein finanziell entlastet wird.
Anteilige Kostenverteilung
Eine weitere verbreitete Variante ist die Aufteilung der Gehaltskosten zwischen beiden Vereinen. Dabei können verschiedene Verteilungsschlüssel vereinbart werden, etwa 50:50, 70:30 oder andere Verhältnisse, die den jeweiligen Interessen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen.
Die anteilige Teilung wird oft gewählt, wenn beide Vereine einen Nutzen aus dem Leihgeschäft ziehen: Der Stammverein entwickelt einen jungen Spieler weiter, während der Leihverein von dessen Leistung profitiert. Die Kostenaufteilung spiegelt diese beidseitigen Vorteile wider.
Praktisch kann dies so umgesetzt werden, dass einer der Vereine das volle Gehalt zahlt und vom anderen einen entsprechenden Ausgleich erhält, oder beide Vereine zahlen direkt ihre jeweiligen Anteile an den Spieler.
Vollständige Weiterzahlung durch den Stammverein
Seltener, aber durchaus möglich ist die Konstellation, dass der Stammverein das Gehalt vollständig weiterzahlt, obwohl der Spieler für einen anderen Verein spielt. Dies geschieht meist, wenn der Stammverein ein starkes Interesse an der Entwicklung des Spielers hat oder keine andere Lösung gefunden werden kann.
Diese Variante kommt vor allem bei Nachwuchsspielern vor, die Spielpraxis sammeln sollen, oder wenn der Stammverein den Spieler langfristig halten möchte, aber kurzfristig keinen Platz im Kader hat.
Für den Leihverein ist dies natürlich die günstigste Lösung, da er die sportlichen Vorteile ohne finanzielle Belastung erhält. Entsprechend selten ist der Stammverein zu einer solchen Vereinbarung bereit.
Kombinierte Modelle und Sonderregelungen
In der Praxis werden oft komplexere Modelle entwickelt, die verschiedene Elemente kombinieren. Dazu können erfolgsabhängige Komponenten gehören, bei denen sich die Kostenverteilung je nach sportlichem Erfolg des Spielers oder des Leihvereins verändert.
Beispielsweise kann vereinbart werden, dass der Leihverein zunächst nur einen Teil des Gehalts zahlt, bei Erreichen bestimmter Leistungsziele (Anzahl Spiele, Tore, Aufstieg) aber höhere Anteile übernimmt. Solche Regelungen schaffen Anreize für alle Beteiligten.
Auch zeitlich gestaffelte Modelle sind möglich, bei denen sich die Kostenverteilung über die Leihdauer verändert. So kann zu Beginn der Stammverein einen höheren Anteil tragen und dieser sukzessive auf den Leihverein übergehen.
Zusätzliche finanzielle Aspekte
Leihgebühren und Transferentschädigungen
Neben der reinen Gehaltszahlung können weitere finanzielle Komponenten vereinbart werden. Leihgebühren sind Pauschalbeträge, die der aufnehmende Verein an den abgebenden Verein zahlt, unabhängig vom Spielergehalt.
Diese Gebühren dienen als Kompensation für die temporäre Nutzung der „Dienste“ des Spielers und können je nach Marktwert und Bedeutung des Spielers erheblich variieren. Bei Topspielern können Leihgebühren mehrere Millionen Euro betragen.
Zusätzlich können Erfolgs- oder Transferprämien vereinbart werden. Wenn der Leihverein bestimmte Ziele erreicht oder den Spieler nach der Leihe fest verpflichtet, werden zusätzliche Zahlungen fällig.
Zusatzleistungen und Benefits
Die Finanzierung von Zusatzleistungen wie Prämien, Boni, Fahrzeugstellung oder Wohnungskosten muss ebenfalls geregelt werden. Diese können analog zum Grundgehalt aufgeteilt oder separat verhandelt werden.
Besonders bei internationalen Leihen entstehen zusätzliche Kosten für Umzug, Sprachkurse oder kulturelle Integration, die zwischen den Vereinen aufgeteilt werden können.
Auch die Übernahme von Versicherungsprämien, Beraterkosten oder anderen spielerbezogenen Ausgaben kann Gegenstand der Verhandlungen sein.
Steuerliche Überlegungen
Die Gehaltsverteilung bei Leihen kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben, sowohl für den Spieler als auch für die beteiligten Vereine. Bei internationalen Leihen können Doppelbesteuerungsabkommen relevant werden.
Spieler müssen beachten, dass sich ihr Steuerstatus durch einen Vereinswechsel ändern kann, insbesondere bei Leihen ins Ausland. Die steuerliche Ansässigkeit und damit die Steuerpflicht können sich verschieben.
Vereine müssen die steuerlichen Auswirkungen von Leihgebühren und Gehaltsübernahmen berücksichtigen. Diese können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, unterliegen aber möglicherweise besonderen Dokumentationspflichten.
Versicherungsrechtliche Aspekte
Verletzungsrisiko und Haftung
Ein kritischer Aspekt bei Leihgeschäften ist die Frage, wer für Verletzungen des Spielers haftet und die entsprechenden Kosten trägt. Da der Spieler für den Leihverein aktiv ist, besteht dort das unmittelbare Verletzungsrisiko.
Die Absicherung gegen Verletzungen während der Leihdauer erfolgt für Profifußballer in Deutschland primär über die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) sowie bestehende private oder gesetzliche Krankenversicherungen. Die Frage vertraglicher Haftung für weitergehende Folgeschäden stellt sich nur, sofern dem Leihverein ein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann. Vertraglich werden aus pragmatischen Gründen häufig Regelungen zur Tragung von Zusatzkosten oder Sonderrisiken getroffen; eine umfassende Haftung des Leihvereins für alle Verletzungsfolgen besteht jedoch nicht automatisch.
Komplizierter wird es bei Langzeitfolgen von Verletzungen, die erst nach Ende der Leihe manifest werden. Hier sind präzise vertragliche Regelungen essentiell, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Versicherungsschutz
Die Kranken- und Unfallversicherung des Spielers muss während der Leihdauer gewährleistet bleiben. Dies kann über den Stammverein erfolgen oder auf den Leihverein übertragen werden, je nach vertraglicher Vereinbarung.
Bei internationalen Leihen sind die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme zu beachten. Möglicherweise ist eine zusätzliche Absicherung erforderlich, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung des Spielers kann betroffen sein, wenn sich durch die Leihe die Risikobewertung oder der Versicherungsschutz ändert.
Internationale Besonderheiten
EU-interne Leihen
Bei Leihen innerhalb der Europäischen Union gelten besondere Regelungen für Arbeitsrecht und Sozialversicherung. Die EU-Freizügigkeitsregelungen erleichtern solche Transfers, schaffen aber auch komplexe rechtliche Situationen.
Die A1-Bescheinigung belegt, dass der entsandte Arbeitnehmer während einer zeitlich begrenzten Beschäftigung im EU-Ausland weiterhin im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes versichert bleibt. Ob und wann eine Verlagerung in das Sozialversicherungssystem des Gastlandes erfolgt, hängt von Dauer und Struktur der Leihe sowie den einschlägigen Regelungen der EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009 ab.
Im Falle internationaler Leihen kann grundsätzlich das Arbeitsrecht des „gewöhnlichen Beschäftigungsortes“ Anwendung finden, es sei denn, die Parteien haben zulässigerweise ein anderes Recht gewählt. Ungeachtet einer Rechtswahl sind jedoch zwingende Schutzvorschriften des Gastlandes zu beachten (Art. 8 Rom I-VO).
Leihen in Drittstaaten
Leihen außerhalb der EU sind mit zusätzlichen Hürden verbunden. Arbeitserlaubnisse, Visa und andere aufenthaltsrechtliche Fragen müssen geklärt werden.
Die unterschiedlichen Rechtssysteme können zu Konflikten führen, insbesondere wenn arbeitsrechtliche Standards oder Gerichtszuständigkeiten streitig sind.
Währungsrisiken bei der Gehaltszahlung müssen berücksichtigt werden, ebenso wie unterschiedliche steuerliche Behandlungen und Sozialversicherungssysteme.
Typische Problemfälle und Lösungsansätze
Vorzeitige Beendigung der Leihe
Nicht alle Leihgeschäfte laufen planmäßig bis zum Ende. Verletzungen, sportliche Erfolglosigkeit oder Differenzen können zu einer vorzeitigen Beendigung führen. Die finanziellen Konsequenzen müssen vertraglich geregelt werden.
Rückkehrklauseln ermöglichen es dem Stammverein, den Spieler vorzeitig zurückzuholen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Kostenverteilung für den bereits geleisteten Zeitraum muss dabei klar definiert sein.
Auch der Leihverein kann unter Umständen die Leihe vorzeitig beenden, etwa wenn der Spieler die Erwartungen nicht erfüllt. Auch hier sind die finanziellen Folgen zu regeln.
Streitigkeiten über Gehaltszahlungen
Meinungsverschiedenheiten über die Höhe oder Fälligkeit von Gehaltszahlungen können zwischen allen Beteiligten entstehen. Klare vertragliche Regelungen und regelmäßige Abstimmungen helfen, solche Konflikte zu vermeiden.
Bei internationalen Leihen können unterschiedliche Rechtsauffassungen oder Währungsprobleme zu Streitigkeiten führen. Schiedsklauseln oder die Bestimmung anwendbaren Rechts können Rechtssicherheit schaffen.
Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen kann je nach beteiligten Ländern variieren. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und professionelle Beratung sind daher unerlässlich.
Mehrfachleihen und komplexe Konstruktionen
Zunehmend werden komplexere Leihkonstruktionen entwickelt, bei denen Spieler mehrfach weiterverliehen werden oder gleichzeitig verschiedene Optionen bestehen. Diese Konstruktionen erhöhen die rechtliche Komplexität erheblich.
Die FIFA hat Regelungen eingeführt, die solche Konstruktionen begrenzen und mehr Transparenz schaffen sollen. Dennoch bleiben viele rechtliche Fragen offen, die sorgfältige Vertragsgestaltung erfordern.
Praktische Handlungsempfehlungen
Für Vereine
Vereine sollten bereits vor Vertragsverhandlungen eine klare Strategie für Leihgeschäfte entwickeln. Dazu gehört die Festlegung von Standards für Gehaltsbeteiligung, Zusatzleistungen und Risikoteilung.
Die Dokumentation aller Vereinbarungen ist essentiell. Mündliche Zusagen sollten vermieden und alle Absprachen schriftlich fixiert werden. Regelmäßige Abstimmungen während der Leihdauer helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen.
Bei internationalen Leihen ist die Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsexperten empfehlenswert. Die unterschiedlichen Rechtssysteme erfordern spezialisierte Beratung.
Für Spieler
Spieler sollten sich vor Zustimmung zu einer Leihe umfassend über die finanziellen Konsequenzen informieren. Nicht nur die Gehaltszahlung, sondern auch Zusatzleistungen, Versicherungsschutz und steuerliche Auswirkungen sind relevant.
Die Beratung durch spezialisierte Anwälte oder Spielerberater ist besonders bei komplexen internationalen Leihen empfehlenswert. Die langfristigen Auswirkungen auf die Karriere sollten berücksichtigt werden.
Auch die Rückkehroption zum Stammverein sollte durchdacht werden. Welche Bedingungen gelten nach Ende der Leihe, und wie sind die Zukunftsperspektiven beim ursprünglichen Verein?
Für Berater und Anwälte
Professionelle Berater spielen eine Schlüsselrolle bei der Strukturierung von Leihgeschäften. Sie müssen die Interessen aller Parteien verstehen und ausgewogene Lösungen entwickeln.
Die kontinuierliche Weiterbildung in internationalem Sportrecht ist essentiell, da sich die Regelungen ständig weiterentwickeln. Netzwerke mit internationalen Kollegen erleichtern grenzüberschreitende Transaktionen.
Die Dokumentation von Präzedenzfällen und bewährten Vertragsklauseln hilft bei der effizienten Bearbeitung neuer Mandate.
Checkliste für Leihgeschäfte
- Wer trägt welchen Anteil der Gehaltskosten und Zusatzleistungen?
- Wie sind Leihgebühren und mögliche Bonuszahlungen geregelt?
- Welcher Versicherungsschutz besteht und wer trägt die Kosten?
- Sind steuerliche Auswirkungen für alle Beteiligten berücksichtigt?
- Welche Regelungen gelten bei vorzeitiger Beendigung?
- Sind internationale rechtliche Besonderheiten beachtet?
- Werden alle Zahlungen ordnungsgemäß und fristgerecht geleistet?
- Ist der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet?
- Entspricht die sportliche Entwicklung den Erwartungen aller Parteien?
- Sind bei Problemen die richtigen Ansprechpartner verfügbar?
- Welche Rechte und Pflichten haben alle Beteiligten?
- Sind Mediations- oder Schiedsverfahren vorgesehen?
- Wie können Konflikte schnell und kosteneffizient gelöst werden?
Fazit
Die Frage „Wer zahlt das Gehalt bei einer Fußball-Leihe?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kostenverteilung hängt von den individuellen Verhandlungen zwischen allen Beteiligten ab und kann verschiedene Formen annehmen. Von der vollständigen Übernahme durch den Leihverein bis zur anteiligen Teilung sind alle Varianten möglich.
Entscheidend für erfolgreiche Leihgeschäfte ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die alle finanziellen, rechtlichen und sportlichen Aspekte berücksichtigt. Die zunehmende Komplexität internationaler Transfers und sich ändernde Regelungen machen professionelle Beratung unerlässlich.
Für alle Beteiligten gilt: Transparenz, klare Vereinbarungen und professionelle Abwicklung sind der Schlüssel zu erfolgreichen Leihgeschäften. Nur so können die sportlichen Vorteile realisiert werden, ohne dass rechtliche oder finanzielle Risiken die Zusammenarbeit belasten.