Fußball Leihe: Wer zahlt das Gehalt? – Rechtliche und vertragliche Aspekte 

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Wer zahlt das Gehalt bei Fußball-Leihen? Die Kostenverteilung wird frei zwischen den Vereinen verhandelt – von Vollübernahme bis anteiliger Teilung sind alle Modelle möglich. Leihgeschäfte schaffen komplexe rechtliche Dreiecksverhältnisse mit arbeitsrechtlichen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Herausforderungen. Als erfahrene Anwälte für Sportrecht mit Leidenschaft für den Fußball entwickeln wir rechtssichere Leihverträge, optimale Kostenverteilungen und umfassende Absicherung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für erfolgreiche Transfers.
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Das Wichtigste im Überblick

Leihgeschäfte als strategisches Instrument im modernen Fußball

Leihgeschäfte gehören zum festen Bestandteil des modernen Profifußballs. Junge Talente sammeln Spielpraxis, etablierte Spieler suchen neue Herausforderungen, und Vereine optimieren ihre Kaderplanung. Doch während die sportlichen Aspekte oft im Fokus stehen, wirft die rechtliche und finanzielle Abwicklung zahlreiche komplexe Fragen auf, die einen Fachanwalt für Sportrecht erfordern.

Eine der häufigsten und zugleich wichtigsten Fragen betrifft die Gehaltszahlung während der Leihdauer. Wer trägt die Kosten für den Spieler, wenn dieser temporär für einen anderen Verein aufläuft? Die Antwort ist nicht eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in den Leihverträgen individuell geregelt werden müssen.

Die rechtlichen Herausforderungen von Leihgeschäften gehen weit über die reine Gehaltsfrage hinaus. Arbeitsrechtliche Aspekte, versicherungsrechtliche Fragen, internationale Transferbestimmungen und steuerliche Überlegungen schaffen ein komplexes Regelwerk, das professionelle Beratung erfordert. Für alle Beteiligten ist ein fundiertes Verständnis dieser Mechanismen essentiell.

Arbeitsrechtliche Einordnung

Im deutschen Arbeitsrecht existiert keine spezielle Regelung für Leihgeschäfte im Profisport. Der Arbeitsvertrag zwischen Spieler und Stammverein bleibt grundsätzlich unverändert bestehen. Das Leihgeschäft führt dazu, dass der Spieler für einen bestimmten Zeitraum die Arbeitsleistung an einem anderen Ort und für einen anderen Verein als weisungsberechtigten Dritten erbringt, während das Arbeitsverhältnis mit dem Stammverein rechtlich fortbesteht.

Diese Konstellation unterscheidet sich fundamental von der klassischen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Sportliche Leihen im Profifußball fallen nicht unter die Bestimmungen des AÜG, da sie nach einhelliger Auffassung keine Arbeitnehmerüberlassung im gesetzlichen Sinn darstellen. Vielmehr handelt es sich um eine vertragliche Sonderkonstellation des Profisports ohne eigene gesetzliche Regelung, so dass die allgemeinen zivil- und arbeitsrechtlichen Grundprinzipien Anwendung finden.

Die Besonderheit liegt darin, dass der Spieler während der Leihdauer zwei verschiedenen Vereinen gegenüber Verpflichtungen hat: arbeitsvertraglich gegenüber dem Stammverein und faktisch-sportlich gegenüber dem Leihverein. Diese Doppelstellung erfordert präzise vertragliche Regelungen.

Verbandsrechtliche Bestimmungen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die FIFA haben detaillierte Regelungen für Leihgeschäfte entwickelt. Diese umfassen Mindestlaufzeiten, Registrierungsverfahren und Dokumentationspflichten. Leihgeschäfte müssen bei den zuständigen Verbänden angemeldet und genehmigt werden.

Die FIFA-Transferbestimmungen sehen vor, dass Leihgeschäfte nur zwischen registrierten Vereinen erfolgen dürfen und bestimmte Mindeststandards erfüllen müssen. Dazu gehören auch Regelungen zum Spielerschutz und zur Verhinderung von Missbrauch.

Nationale Verbände können zusätzliche Bestimmungen erlassen, die über die FIFA-Mindeststandards hinausgehen. In Deutschland regelt die DFB-Transferordnung weitere Details zu Leihgeschäften, einschließlich Fristen und Verfahrensvorschriften.

Zivilrechtliche Aspekte

Leihverträge im Profifußball bestehen aus mehreren zivilrechtlichen Vereinbarungen und umfassen regelmäßig den Stammverein, den Leihverein sowie den Spieler. Während der eigentliche Leihvertrag zumeist zwischen den beiden Vereinen geschlossen wird, ist der Spieler über Nebenabreden, Einwilligungen oder Vertragsänderungen regelmäßig eingebunden. Die vertraglichen Beziehungen können somit als Dreiecksverhältnis beschrieben werden, auch wenn nicht immer ein formeller Dreiparteienvertrag vorliegt. Sie müssen den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechen und können individuell ausgestaltet werden, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder verbandsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Die Vertragsfreiheit ermöglicht es den Parteien, nahezu alle Aspekte des Leihgeschäfts frei zu regeln. Dies umfasst nicht nur die Gehaltszahlung, sondern auch Zusatzleistungen, Erfolgsprämien, Versicherungsschutz und Rückkehrklauseln.

Modelle der Gehaltszahlung bei Leihen

Vollständige Übernahme durch den Leihverein

Das häufigste Modell sieht vor, dass der aufnehmende Verein das komplette Gehalt des Leihspielers übernimmt. Dies ist besonders üblich, wenn der Leihverein ein direktes sportliches Interesse am Spieler hat und von dessen Leistung profitieren möchte.

Bei dieser Variante zahlt während der Leihdauer nicht der Stammverein, sondern der Leihverein das Gehalt direkt an den Spieler oder an den Stammverein zur Weiterleitung. Der ursprüngliche Arbeitsvertrag zwischen Spieler und Stammverein bleibt weiterhin bestehen; arbeitsrechtliche Hauptpflichten werden jedoch für den Zeitraum der Leihe, soweit zulässig, durch ergänzende vertragliche Vereinbarungen modifiziert. Die genaue Gestaltung ist entscheidend und sollte vertraglich klar geregelt sein.

Diese Lösung ist administrativ relativ einfach und schafft klare Verhältnisse. Der Leihverein trägt die vollen Kosten und hat entsprechende Planungssicherheit, während der Stammverein finanziell entlastet wird.

Anteilige Kostenverteilung

Eine weitere verbreitete Variante ist die Aufteilung der Gehaltskosten zwischen beiden Vereinen. Dabei können verschiedene Verteilungsschlüssel vereinbart werden, etwa 50:50, 70:30 oder andere Verhältnisse, die den jeweiligen Interessen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen.

Die anteilige Teilung wird oft gewählt, wenn beide Vereine einen Nutzen aus dem Leihgeschäft ziehen: Der Stammverein entwickelt einen jungen Spieler weiter, während der Leihverein von dessen Leistung profitiert. Die Kostenaufteilung spiegelt diese beidseitigen Vorteile wider.

Praktisch kann dies so umgesetzt werden, dass einer der Vereine das volle Gehalt zahlt und vom anderen einen entsprechenden Ausgleich erhält, oder beide Vereine zahlen direkt ihre jeweiligen Anteile an den Spieler.

Vollständige Weiterzahlung durch den Stammverein

Seltener, aber durchaus möglich ist die Konstellation, dass der Stammverein das Gehalt vollständig weiterzahlt, obwohl der Spieler für einen anderen Verein spielt. Dies geschieht meist, wenn der Stammverein ein starkes Interesse an der Entwicklung des Spielers hat oder keine andere Lösung gefunden werden kann.

Diese Variante kommt vor allem bei Nachwuchsspielern vor, die Spielpraxis sammeln sollen, oder wenn der Stammverein den Spieler langfristig halten möchte, aber kurzfristig keinen Platz im Kader hat.

Für den Leihverein ist dies natürlich die günstigste Lösung, da er die sportlichen Vorteile ohne finanzielle Belastung erhält. Entsprechend selten ist der Stammverein zu einer solchen Vereinbarung bereit.

Kombinierte Modelle und Sonderregelungen

In der Praxis werden oft komplexere Modelle entwickelt, die verschiedene Elemente kombinieren. Dazu können erfolgsabhängige Komponenten gehören, bei denen sich die Kostenverteilung je nach sportlichem Erfolg des Spielers oder des Leihvereins verändert.

Beispielsweise kann vereinbart werden, dass der Leihverein zunächst nur einen Teil des Gehalts zahlt, bei Erreichen bestimmter Leistungsziele (Anzahl Spiele, Tore, Aufstieg) aber höhere Anteile übernimmt. Solche Regelungen schaffen Anreize für alle Beteiligten.

Auch zeitlich gestaffelte Modelle sind möglich, bei denen sich die Kostenverteilung über die Leihdauer verändert. So kann zu Beginn der Stammverein einen höheren Anteil tragen und dieser sukzessive auf den Leihverein übergehen.

Zusätzliche finanzielle Aspekte

Leihgebühren und Transferentschädigungen

Neben der reinen Gehaltszahlung können weitere finanzielle Komponenten vereinbart werden. Leihgebühren sind Pauschalbeträge, die der aufnehmende Verein an den abgebenden Verein zahlt, unabhängig vom Spielergehalt.

Diese Gebühren dienen als Kompensation für die temporäre Nutzung der „Dienste“ des Spielers und können je nach Marktwert und Bedeutung des Spielers erheblich variieren. Bei Topspielern können Leihgebühren mehrere Millionen Euro betragen.

Zusätzlich können Erfolgs- oder Transferprämien vereinbart werden. Wenn der Leihverein bestimmte Ziele erreicht oder den Spieler nach der Leihe fest verpflichtet, werden zusätzliche Zahlungen fällig.

Zusatzleistungen und Benefits

Die Finanzierung von Zusatzleistungen wie Prämien, Boni, Fahrzeugstellung oder Wohnungskosten muss ebenfalls geregelt werden. Diese können analog zum Grundgehalt aufgeteilt oder separat verhandelt werden.

Besonders bei internationalen Leihen entstehen zusätzliche Kosten für Umzug, Sprachkurse oder kulturelle Integration, die zwischen den Vereinen aufgeteilt werden können.

Auch die Übernahme von Versicherungsprämien, Beraterkosten oder anderen spielerbezogenen Ausgaben kann Gegenstand der Verhandlungen sein.

Steuerliche Überlegungen

Die Gehaltsverteilung bei Leihen kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben, sowohl für den Spieler als auch für die beteiligten Vereine. Bei internationalen Leihen können Doppelbesteuerungsabkommen relevant werden.

Spieler müssen beachten, dass sich ihr Steuerstatus durch einen Vereinswechsel ändern kann, insbesondere bei Leihen ins Ausland. Die steuerliche Ansässigkeit und damit die Steuerpflicht können sich verschieben.

Vereine müssen die steuerlichen Auswirkungen von Leihgebühren und Gehaltsübernahmen berücksichtigen. Diese können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, unterliegen aber möglicherweise besonderen Dokumentationspflichten.

Versicherungsrechtliche Aspekte

Verletzungsrisiko und Haftung

Ein kritischer Aspekt bei Leihgeschäften ist die Frage, wer für Verletzungen des Spielers haftet und die entsprechenden Kosten trägt. Da der Spieler für den Leihverein aktiv ist, besteht dort das unmittelbare Verletzungsrisiko.

Die Absicherung gegen Verletzungen während der Leihdauer erfolgt für Profifußballer in Deutschland primär über die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) sowie bestehende private oder gesetzliche Krankenversicherungen. Die Frage vertraglicher Haftung für weitergehende Folgeschäden stellt sich nur, sofern dem Leihverein ein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann. Vertraglich werden aus pragmatischen Gründen häufig Regelungen zur Tragung von Zusatzkosten oder Sonderrisiken getroffen; eine umfassende Haftung des Leihvereins für alle Verletzungsfolgen besteht jedoch nicht automatisch.

Komplizierter wird es bei Langzeitfolgen von Verletzungen, die erst nach Ende der Leihe manifest werden. Hier sind präzise vertragliche Regelungen essentiell, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Versicherungsschutz

Die Kranken- und Unfallversicherung des Spielers muss während der Leihdauer gewährleistet bleiben. Dies kann über den Stammverein erfolgen oder auf den Leihverein übertragen werden, je nach vertraglicher Vereinbarung.

Bei internationalen Leihen sind die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme zu beachten. Möglicherweise ist eine zusätzliche Absicherung erforderlich, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung des Spielers kann betroffen sein, wenn sich durch die Leihe die Risikobewertung oder der Versicherungsschutz ändert.

Internationale Besonderheiten

EU-interne Leihen

Bei Leihen innerhalb der Europäischen Union gelten besondere Regelungen für Arbeitsrecht und Sozialversicherung. Die EU-Freizügigkeitsregelungen erleichtern solche Transfers, schaffen aber auch komplexe rechtliche Situationen.

Die A1-Bescheinigung belegt, dass der entsandte Arbeitnehmer während einer zeitlich begrenzten Beschäftigung im EU-Ausland weiterhin im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes versichert bleibt. Ob und wann eine Verlagerung in das Sozialversicherungssystem des Gastlandes erfolgt, hängt von Dauer und Struktur der Leihe sowie den einschlägigen Regelungen der EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009 ab.

Im Falle internationaler Leihen kann grundsätzlich das Arbeitsrecht des „gewöhnlichen Beschäftigungsortes“ Anwendung finden, es sei denn, die Parteien haben zulässigerweise ein anderes Recht gewählt. Ungeachtet einer Rechtswahl sind jedoch zwingende Schutzvorschriften des Gastlandes zu beachten (Art. 8 Rom I-VO).

Leihen in Drittstaaten

Leihen außerhalb der EU sind mit zusätzlichen Hürden verbunden. Arbeitserlaubnisse, Visa und andere aufenthaltsrechtliche Fragen müssen geklärt werden.

Die unterschiedlichen Rechtssysteme können zu Konflikten führen, insbesondere wenn arbeitsrechtliche Standards oder Gerichtszuständigkeiten streitig sind.

Währungsrisiken bei der Gehaltszahlung müssen berücksichtigt werden, ebenso wie unterschiedliche steuerliche Behandlungen und Sozialversicherungssysteme.

Typische Problemfälle und Lösungsansätze

Vorzeitige Beendigung der Leihe

Nicht alle Leihgeschäfte laufen planmäßig bis zum Ende. Verletzungen, sportliche Erfolglosigkeit oder Differenzen können zu einer vorzeitigen Beendigung führen. Die finanziellen Konsequenzen müssen vertraglich geregelt werden.

Rückkehrklauseln ermöglichen es dem Stammverein, den Spieler vorzeitig zurückzuholen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Kostenverteilung für den bereits geleisteten Zeitraum muss dabei klar definiert sein.

Auch der Leihverein kann unter Umständen die Leihe vorzeitig beenden, etwa wenn der Spieler die Erwartungen nicht erfüllt. Auch hier sind die finanziellen Folgen zu regeln.

Streitigkeiten über Gehaltszahlungen

Meinungsverschiedenheiten über die Höhe oder Fälligkeit von Gehaltszahlungen können zwischen allen Beteiligten entstehen. Klare vertragliche Regelungen und regelmäßige Abstimmungen helfen, solche Konflikte zu vermeiden.

Bei internationalen Leihen können unterschiedliche Rechtsauffassungen oder Währungsprobleme zu Streitigkeiten führen. Schiedsklauseln oder die Bestimmung anwendbaren Rechts können Rechtssicherheit schaffen.

Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen kann je nach beteiligten Ländern variieren. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und professionelle Beratung sind daher unerlässlich.

Mehrfachleihen und komplexe Konstruktionen

Zunehmend werden komplexere Leihkonstruktionen entwickelt, bei denen Spieler mehrfach weiterverliehen werden oder gleichzeitig verschiedene Optionen bestehen. Diese Konstruktionen erhöhen die rechtliche Komplexität erheblich.

Die FIFA hat Regelungen eingeführt, die solche Konstruktionen begrenzen und mehr Transparenz schaffen sollen. Dennoch bleiben viele rechtliche Fragen offen, die sorgfältige Vertragsgestaltung erfordern.

Praktische Handlungsempfehlungen

Für Vereine

Vereine sollten bereits vor Vertragsverhandlungen eine klare Strategie für Leihgeschäfte entwickeln. Dazu gehört die Festlegung von Standards für Gehaltsbeteiligung, Zusatzleistungen und Risikoteilung.

Die Dokumentation aller Vereinbarungen ist essentiell. Mündliche Zusagen sollten vermieden und alle Absprachen schriftlich fixiert werden. Regelmäßige Abstimmungen während der Leihdauer helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen.

Bei internationalen Leihen ist die Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsexperten empfehlenswert. Die unterschiedlichen Rechtssysteme erfordern spezialisierte Beratung.

Für Spieler

Spieler sollten sich vor Zustimmung zu einer Leihe umfassend über die finanziellen Konsequenzen informieren. Nicht nur die Gehaltszahlung, sondern auch Zusatzleistungen, Versicherungsschutz und steuerliche Auswirkungen sind relevant.

Die Beratung durch spezialisierte Anwälte oder Spielerberater ist besonders bei komplexen internationalen Leihen empfehlenswert. Die langfristigen Auswirkungen auf die Karriere sollten berücksichtigt werden.

Auch die Rückkehroption zum Stammverein sollte durchdacht werden. Welche Bedingungen gelten nach Ende der Leihe, und wie sind die Zukunftsperspektiven beim ursprünglichen Verein?

Für Berater und Anwälte

Professionelle Berater spielen eine Schlüsselrolle bei der Strukturierung von Leihgeschäften. Sie müssen die Interessen aller Parteien verstehen und ausgewogene Lösungen entwickeln.

Die kontinuierliche Weiterbildung in internationalem Sportrecht ist essentiell, da sich die Regelungen ständig weiterentwickeln. Netzwerke mit internationalen Kollegen erleichtern grenzüberschreitende Transaktionen.

Die Dokumentation von Präzedenzfällen und bewährten Vertragsklauseln hilft bei der effizienten Bearbeitung neuer Mandate.

Checkliste für Leihgeschäfte

Vor Vertragsschluss klären:
  • Wer trägt welchen Anteil der Gehaltskosten und Zusatzleistungen?
  • Wie sind Leihgebühren und mögliche Bonuszahlungen geregelt?
  • Welcher Versicherungsschutz besteht und wer trägt die Kosten?
  • Sind steuerliche Auswirkungen für alle Beteiligten berücksichtigt?
  • Welche Regelungen gelten bei vorzeitiger Beendigung?
  • Sind internationale rechtliche Besonderheiten beachtet?
Während der Leihdauer beachten:
  • Werden alle Zahlungen ordnungsgemäß und fristgerecht geleistet?
  • Ist der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet?
  • Entspricht die sportliche Entwicklung den Erwartungen aller Parteien?
  • Sind bei Problemen die richtigen Ansprechpartner verfügbar?
Bei Problemen berücksichtigen:
  • Welche Rechte und Pflichten haben alle Beteiligten?
  • Sind Mediations- oder Schiedsverfahren vorgesehen?
  • Wie können Konflikte schnell und kosteneffizient gelöst werden?

Fazit

Die Frage „Wer zahlt das Gehalt bei einer Fußball-Leihe?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kostenverteilung hängt von den individuellen Verhandlungen zwischen allen Beteiligten ab und kann verschiedene Formen annehmen. Von der vollständigen Übernahme durch den Leihverein bis zur anteiligen Teilung sind alle Varianten möglich.

Entscheidend für erfolgreiche Leihgeschäfte ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die alle finanziellen, rechtlichen und sportlichen Aspekte berücksichtigt. Die zunehmende Komplexität internationaler Transfers und sich ändernde Regelungen machen professionelle Beratung unerlässlich.

Für alle Beteiligten gilt: Transparenz, klare Vereinbarungen und professionelle Abwicklung sind der Schlüssel zu erfolgreichen Leihgeschäften. Nur so können die sportlichen Vorteile realisiert werden, ohne dass rechtliche oder finanzielle Risiken die Zusammenarbeit belasten.

Häufig gestellte Fragen

Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zur Gehaltszahlung bei Leihgeschäften. Die Kostenverteilung wird frei zwischen den Parteien verhandelt und vertraglich geregelt.
Am häufigsten übernimmt der aufnehmende Verein das komplette Gehalt des Leihspielers. Dies schafft klare Verhältnisse und entlastet den abgebenden Verein finanziell.
Ja, zusätzlich zur Gehaltszahlung können separate Leihgebühren vereinbart werden. Diese sind Pauschbeträge, die unabhängig vom Spielergehalt zwischen den Vereinen fließen.
Die finanziellen Konsequenzen einer vorzeitigen Beendigung müssen im Leihvertrag geregelt werden. Üblich sind anteilige Abrechnungen für den bereits absolvierten Zeitraum.
In der Regel übernimmt der Leihverein die Kosten für Verletzungen, die während der Leihdauer auftreten. Dies sollte aber explizit im Vertrag geregelt werden.
Bei internationalen Leihen können sich Steuerpflicht und Sozialversicherung ändern. Dies muss individuell geprüft und mit Experten geklärt werden.
Ja, erfolgsabhängige Modelle sind möglich. Die Kostenverteilung kann sich je nach sportlichem Erfolg des Spielers oder Vereins ändern.
Zusatzleistungen müssen separat geregelt werden. Sie können analog zum Grundgehalt aufgeteilt oder vollständig von einem Verein übernommen werden.
Grundsätzlich ja, wenn alle Parteien zustimmen. Änderungen sollten schriftlich dokumentiert und bei den Verbänden gemeldet werden.
Die Abwicklung erfolgt meist monatlich entsprechend den normalen Gehaltszyklen. Bei internationalen Leihen können Überweisungen etwas länger dauern.