Das Hinweisgeberschutzgesetz: Unternehmen, Hinweise und Datenschutzvorschriften

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und für wen gilt es?

Es handelt sich hierbei um die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, mit der hinweisgebende Personen (Whistleblower) vor Repressalien geschützt werden sollen.

Hierzu wird den Unternehmen unter Androhung von Bußgeldern bis zu 20.000,00 € auferlegt, ein vertrauliches Hinweisgebersystem vorzuhalten und Hinweise fristgebunden zu verarbeiten. Bei Erschweren eines Hinweises drohen sogar Bußgelder von bis zu 50.000,00 € für das Unternehmen.

Seit dem 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz für alle privaten Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten – unabhängig von der Rechtsform des Beschäftigungsgebers sowie seit 02.07.2023 in Regel auch für öffentliche Beschäftigungsgeber

Problemstellung

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ein Hinweisgebersystem einzuführen, das sowohl technische als auch rechtliche Anforderungen erfüllt. Dies kann insbesondere bei der Verarbeitung vertraulicher Hinweise eine komplexe Aufgabe sein.

Gerade die Datenschutzvorschriften verlangen eine gesetzeskonforme Kommunikation und Speicherung personenbezogener Daten.

Auch die im Hinweisgeberschutzgesetz verankerten Fristen, die die Bearbeitung eingehender Hinweise reglementieren, stellen ein Risiko für die betroffenen Unternehmen dar.

Unsere Lösung

EasyHint

Mit EasyHint erfüllen wir für unsere Mandanten alle Verpflichtungen, die das Gesetz den Beschäftigungsgebern auferlegt, sodass sich diese gänzlich und sorgenfrei auf ihr Kerngeschäft weiter konzentrieren können.

All-in-One-Lösung:

Bereitstellen des Meldekanals (vertraulich, konform mit DSGVO und Hinweisgeberschutzgesetz, intuitive Anwendung für hinweisgebende Person)

Juristische Bearbeitung der Meldung (vertrauliche Kommunikation mit der hinweisgebenden Person unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, Risikoanalyse, Handlungsempfehlung)

whistleblower gesetz

Vorteile von EasyHint

ISAE 3000, Type 2
Pen test 2023
ISO 27001

Unsere Garantien

Unabhängigkeit

Vertraulichkeit

Juristische Expertise

Kostentransparenz

Ablauf

Schritt 1

Hinweis

Vertrauliche Meldung des Hinweises.

Schritt 2

Empfangsbestätigung

Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen.

Schritt 3

Hinweisbearbeitung

Juristische Erstprüfung des Hinweises durch fachkundige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.

Schritt 4

Anonyme Kommunikation

Vertrauliche Kommunikation mit der hinweisgebenden Personen und rechtlichen Analyse des Sachverhaltes, insbesondere unter Beachtung von Compliance-Aspekten.

Schritt 5

Hinweiszusammenfassung

Reporting an den Mandanten mit rechtlicher Einordnung und juristischer Handlungsempfehlung (z.B. erforderliche Maßnahmen).

Schritt 6

Rückmeldung

Gesetzlich vorgeschriebene Rückmeldung an die hinweisgebende Person zu geplanten oder ergriffene Folgemaßnahmen.

Unsere Preise

Mitarbeiteranzahl
0 - 49

Mitarbeiteranzahl
50 - 249

Mitarbeiteranzahl
250 - 499

Mitarbeiteranzahl
500 - 999

Mitarbeiteranzahl
1000 - 1999

Mitarbeiteranzahl
2000 - 499

*bei jährlicher Rechnung, zzgl USt. Bei halbjährlicher Zahlweise abweichende Preise. Bei mehr als 5000 Mitarbeitern oder verbundenen Unternehmen (Konzernen) gesonderte Preise.

Ihre Ansprechpartner

kevin bommer

Kevin Bommer

Geschäftsführender Partner

Rechtsanwalt
barbara haupenthal

Barbara Haupenthal

Geschäftsführende Partnerin

Rechtsanwältin