Es handelt sich hierbei um die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, mit der hinweisgebende Personen (Whistleblower) vor Repressalien geschützt werden sollen.
Hierzu wird den Unternehmen unter Androhung von Bußgeldern bis zu 20.000,00 € auferlegt, ein vertrauliches Hinweisgebersystem vorzuhalten und Hinweise fristgebunden zu verarbeiten. Bei Erschweren eines Hinweises drohen sogar Bußgelder von bis zu 50.000,00 € für das Unternehmen.
Seit dem 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz für alle privaten Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten – unabhängig von der Rechtsform des Beschäftigungsgebers sowie seit 02.07.2023 in Regel auch für öffentliche Beschäftigungsgeber
Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ein Hinweisgebersystem einzuführen, das sowohl technische als auch rechtliche Anforderungen erfüllt. Dies kann insbesondere bei der Verarbeitung vertraulicher Hinweise eine komplexe Aufgabe sein.
Gerade die Datenschutzvorschriften verlangen eine gesetzeskonforme Kommunikation und Speicherung personenbezogener Daten.
Auch die im Hinweisgeberschutzgesetz verankerten Fristen, die die Bearbeitung eingehender Hinweise reglementieren, stellen ein Risiko für die betroffenen Unternehmen dar.
Mit EasyHint erfüllen wir für unsere Mandanten alle Verpflichtungen, die das Gesetz den Beschäftigungsgebern auferlegt, sodass sich diese gänzlich und sorgenfrei auf ihr Kerngeschäft weiter konzentrieren können.
All-in-One-Lösung:
Bereitstellen des Meldekanals (vertraulich, konform mit DSGVO und Hinweisgeberschutzgesetz, intuitive Anwendung für hinweisgebende Person)
Juristische Bearbeitung der Meldung (vertrauliche Kommunikation mit der hinweisgebenden Person unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, Risikoanalyse, Handlungsempfehlung)
Unabhängigkeit
Vertraulichkeit
Juristische Expertise
Kostentransparenz
Hinweis
Vertrauliche Meldung des Hinweises.
Empfangsbestätigung
Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen.
Juristische Erstprüfung des Hinweises durch fachkundige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.
Anonyme Kommunikation
Vertrauliche Kommunikation mit der hinweisgebenden Personen und rechtlichen Analyse des Sachverhaltes, insbesondere unter Beachtung von Compliance-Aspekten.
Hinweiszusammenfassung
Reporting an den Mandanten mit rechtlicher Einordnung und juristischer Handlungsempfehlung (z.B. erforderliche Maßnahmen).
Rückmeldung
Gesetzlich vorgeschriebene Rückmeldung an die hinweisgebende Person zu geplanten oder ergriffene Folgemaßnahmen.
Mitarbeiteranzahl
0 - 49
Mitarbeiteranzahl
50 - 249
Mitarbeiteranzahl
250 - 499
Mitarbeiteranzahl
500 - 999
Mitarbeiteranzahl
1000 - 1999
Mitarbeiteranzahl
2000 - 499
*bei jährlicher Rechnung, zzgl USt. Bei halbjährlicher Zahlweise abweichende Preise. Bei mehr als 5000 Mitarbeitern oder verbundenen Unternehmen (Konzernen) gesonderte Preise.