Meniskusriss nicht als Arbeitsunfall anerkannt: Was Berufssportler jetzt tun können

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Die Berufsgenossenschaft hat Ihren Meniskusriss nicht als Arbeitsunfall anerkannt? Für Berufssportler kann das die Karriere beenden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wie Sie erfolgreich Widerspruch einlegen und Ihre Verletztenrente durchsetzen. Lassen Sie sich Ihre Zukunft nicht nehmen!
meniskusriss nicht als arbeitsunfall anerkannt

Das Wichtigste im Überblick

Wenn die BG Ihre Sportkarriere gefährdet

Ein Meniskusriss im entscheidenden Spiel, beim Training oder Wettkampf – für Berufssportler ist das oft der Albtraum. Wochen oder Monate Ausfall, Operationen, mühsame Rehabilitation. Und dann die bittere Nachricht: Die Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Ohne diese Anerkennung stehen Sie als Profisportler möglicherweise vor dem finanziellen Ruin, wenn Sie nicht mehr auf Ihr Leistungsniveau zurückfinden.

Die Ablehnung einer Arbeitsunfallanerkennung durch die Berufsgenossenschaft trifft Berufssportler besonders hart. Anders als andere Berufsgruppen können Sie nicht einfach „einen anderen Job“ machen – Ihre Karriere als Profisportler erfordert körperliche Höchstleistungen, die nach einem Meniskusriss oft nicht mehr möglich sind. Zudem ist die Karrieredauer zeitlich begrenzt.

Die Berufsgenossenschaften lehnen Meniskusverletzungen bei Sportlern häufig ab, weil sie argumentieren, Verletzungen seien Teil des „normalen Berufsrisikos“ oder der Schaden sei degenerativ, nicht unfallbedingt. Viele Sportler kennen ihre Rechte nicht und geben nach der ersten Ablehnung auf.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen als Berufssportler umfassend, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, welche besonderen Herausforderungen auf Sie zukommen und wie Sie mit sportspezifischen Argumenten Ihre Erfolgsaussichten maximieren. Als Fachanwaltskanzlei für Sportrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

Rechtliche Grundlagen: Wann ist Ihr Meniskusriss ein Arbeitsunfall?

Sport als versicherte Tätigkeit nach § 8 SGB VII

Als Berufssportler sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ein Arbeitsunfall liegt nach § 8 Abs. 1 SGB VII vor, wenn Sie durch Ihre versicherte Tätigkeit – also durch Ihren Sport – einen Unfall erleiden. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

Maßgeblich ist, dass sich das Unfallereignis in einem inneren und sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit im Profisport ereignet hat. Es genügt ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis – auch wenn es sich dabei um einen typischen Bewegungsablauf oder ein gewöhnliches sportartspezifisches Geschehen handelt.

Versicherte Tätigkeiten im Profisport:

  • Wettkämpfe, Spiele und Turniere
  • Mannschaftstraining und individuelles Training im Rahmen Ihres Vertrags
  • Konditionstraining und Rehabilitation unter Anleitung des Vereins
  • Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingseinheiten
  • Vereinsveranstaltungen und Medientermine im Auftrag des Vereins

Was bedeutet „Unfall“ im Sport?

Im Sport müssen Sie nachweisen, dass ein konkretes Ereignis zu Ihrer Verletzung geführt hat:

  • Ein Zweikampf mit plötzlicher Verdrehung des Knies
  • Ein Sturz oder Zusammenprall
  • Eine abrupte Richtungsänderung mit Überlastung
  • Ein direkter Schlag oder Tritt gegen das Knie

Wichtig: Nicht jede Verletzung im Sport ist automatisch ein Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaften argumentieren oft, dass bestimmte Belastungen zum „normalen Sportrisiko“ gehören.

Besondere Herausforderungen bei Sportlern

Als Berufssportler stehen Sie vor spezifischen Problemen bei der Anerkennung:

Problem 1: „Normales Berufsrisiko“

Die Berufsgenossenschaft argumentiert häufig, dass Meniskusverletzungen zum normalen Risiko Ihrer Sportart gehören. Ein Fußballer müsse damit rechnen, im Zweikampf verletzt zu werden; ein Handballer akzeptiere die körperliche Härte seiner Sportart.

Gegenargument: Auch wenn Sport Verletzungsrisiken birgt, schließt das die Unfallqualität einzelner Ereignisse nicht aus. Entscheidend ist, dass ein konkretes, zeitlich begrenztes Ereignis zu Ihrer Verletzung geführt hat.

Problem 2: Degenerative Veränderungen

Viele Leistungssportler haben durch jahrelanges Training bereits degenerative Veränderungen an den Gelenken. Die Berufsgenossenschaft nutzt dies als Argument, der Meniskusriss sei nicht unfallbedingt, sondern Folge der Abnutzung.

Gegenargument: Auch ein vorgeschädigter Meniskus kann durch ein konkretes Unfallereignis akut geschädigt werden. Die Vorschädigung schließt den Unfallcharakter nicht aus.

Problem 3: Sportartspezifische Belastungen

In Ihrer Sportart sind bestimmte Bewegungen alltäglich – schnelle Richtungswechsel, Sprünge, Drehungen. Die BG argumentiert, dass kein besonderes Unfallereignis vorliegt, wenn Sie sich bei einer „normalen“ Bewegung verletzen.

Gegenargument: Auch alltägliche Bewegungen können zur Unfallverletzung führen, wenn äußere Umstände (Gegnerkontakt, unebener Boden, unerwartetes Hindernis) hinzukommen.

Kausalität: Der Knackpunkt bei Sportlerverletzungen

Zwischen dem Unfallereignis und Ihrem Meniskusriss muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Hier haben Sportler ein Dokumentationsproblem:

Zeitlicher Zusammenhang: Viele Sportler spielen zunächst mit Schmerzen weiter oder merken die volle Tragweite der Verletzung erst später. Die BG zweifelt dann den Unfallzusammenhang an.

Medizinische Kausalität: Gutachter müssen beurteilen, ob die Rissform, Lokalisation und das Beschwerdebild mit Ihrem geschilderten Unfallereignis vereinbar sind.

Beweislast: Die Berufsgenossenschaft trägt die objektive Beweislast für das Nichtvorliegen eines Versicherungsfalls. Sie als Versicherter müssen jedoch den Unfallhergang plausibel schildern, Beweismittel angeben und ärztliche Unterlagen beibringen (§ 60 SGB I). Für Kausalitätsfragen gilt im Sozialrecht das Prinzip der hinreichenden Wahrscheinlichkeit: Es genügt, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und keine ernsthaften Zweifel verbleiben.

Warum die BG bei Sportlern besonders kritisch prüft

Grund 1: „Normale Spielsituation“ als Ablehnungsgrund

Die häufigste Begründung bei Sportlern lautet: Die Verletzung sei in einer „normalen Spielsituation“ ohne besonderes Unfallereignis entstanden.

Typische BG-Argumentation:

  • „Zweikämpfe gehören zum Fußball, das ist kein Unfall“
  • „Richtungswechsel sind normale Bewegungen im Handball“
  • „Sprünge gehören zum Basketball-Alltag“

Was Sie dagegen tun können:

Arbeiten Sie die Besonderheit des Ereignisses heraus: War der Zweikampf besonders hart? Sind Sie auf dem Fuß eines Gegenspielers gelandet? Gab es eine unerwartete Körperbewegung, weil Sie ausweichen mussten? Hat ein Gegner Ihr Knie getroffen?

Nutzen Sie Videoaufzeichnungen: Bei Wettkämpfen gibt es oft Aufnahmen, die das Ereignis dokumentieren. Fordern Sie diese vom Verein, Verband oder Sender an.

Benennen Sie Zeugen: Mitspieler, Gegenspieler, Trainer und Schiedsrichter können bestätigen, dass ein konkretes Ereignis stattgefunden hat.

Grund 2: Degenerative Vorschäden durch langjährigen Leistungssport

Als Leistungssportler haben Sie oft bereits degenerative Veränderungen durch jahrelanges intensives Training. Im MRT sind solche Veränderungen häufig sichtbar.

BG-Argumentation:

  • „Die MRT-Aufnahmen zeigen degenerative Veränderungen“
  • „Der Riss ist altersbedingt, nicht unfallbedingt“
  • „Die Vorschädigung macht einen Unfallzusammenhang unwahrscheinlich“

Was Sie dagegen tun können:

Legen Sie dar, dass Sie vor dem Unfall beschwerdefrei waren: Wenn Sie trotz degenerativer Veränderungen schmerzfrei Sport betrieben haben, spricht das für einen akuten Unfallschaden.

Fordern Sie Differenzierung: Auch wenn Vorschäden bestehen, kann der aktuelle Riss unfallbedingt sein. Lassen Sie gutachterlich klären, welche Anteile neu sind.

Nutzen Sie Vorbefunde: Sportmedizinische Untersuchungen, die vor dem Unfall ein funktionsfähiges Knie bescheinigen, sind wertvoll.

Grund 3: Weiterspielen trotz Verletzung

Viele Profisportler spielen zunächst mit Schmerzen weiter – sei es aus Ehrgeiz, Teamgeist oder weil die Tragweite der Verletzung nicht sofort erkennbar ist. Die BG nutzt dies als Argument gegen den Unfallzusammenhang.

BG-Argumentation:

  • „Wer weiterspielen kann, hat keine akute Unfallverletzung erlitten“
  • „Die Beschwerden sind erst später aufgetreten“
  • „Der zeitliche Zusammenhang ist zu schwach“

Was Sie dagegen tun können:

Erklären Sie die sportspezifische Situation: Im Wettkampf steht man unter Adrenalin, Schmerzen werden anders wahrgenommen. Für das Team möchte man weitermachen.

Dokumentieren Sie den Symptomverlauf: Unmittelbare Schmerzen, Schwellung am Abend, zunehmende Beschwerden in den Folgetagen.

Medizinische Erklärung: Bei bestimmten Meniskusrissen (Einrisse, Teilläsionen) kann man zunächst weiterspielen, bevor sich die Symptome voll entwickeln.

Grund 4: Fehlende oder unzureichende Dokumentation

Anders als bei klassischen Arbeitsunfällen gibt es bei Sportverletzungen oft keine offizielle Unfallanzeige. Der Vereinsarzt oder Physiotherapeut dokumentiert die Verletzung möglicherweise nicht als „Unfall“.

Was Sie dagegen tun können:

Sofortige Meldung: Informieren Sie noch am Spieltag Ihren Verein, Trainer und Betreuer über die Verletzung und dass es ein Unfallereignis gab.

Eigenes Unfallprotokoll: Schreiben Sie noch am selben Tag auf, was genau passiert ist – Spielminute, Spielsituation, Gegner, unmittelbare Symptome.

Durchgangsarzt: Bestehen Sie darauf, zu einem Durchgangsarzt (D-Arzt) überwiesen zu werden, der Arbeitsunfälle offiziell dokumentiert.

Sportspezifische Beweisführung: Ihre stärksten Argumente

Videoaufzeichnungen als Beweismittel

Für Berufssportler sind Videoaufzeichnungen oft das stärkste Beweismittel. Sie dokumentieren objektiv, was passiert ist.

Wo finden Sie Aufnahmen?

  • Fernsehübertragungen (öffentlich-rechtlich oder privat)
  • Vereinsinterne Aufzeichnungen für Trainingsanalyse
  • Stadion-Kameras und Sicherheitskameras
  • Aufnahmen von Zuschauern (Social Media, YouTube)
  • Verbandsarchive

Wie nutzen Sie Videoaufnahmen?

Fordern Sie die Aufnahmen frühzeitig an: Sender und Vereine löschen Material oft nach einigen Wochen oder Monaten.

Lassen Sie die Aufnahmen analysieren: Ein Sportmediziner oder Biomechaniker kann anhand des Videos erklären, welche Kräfte auf Ihr Knie eingewirkt haben.

Markieren Sie die entscheidende Szene: Erstellen Sie Screenshots oder einen Videozusammenschnitt mit Zeitangaben.

Legen Sie das Material der BG vor: Im Widerspruch oder im Gerichtsverfahren kann das Video den entscheidenden Unterschied machen.

Zeugenaussagen von Mitspielern und Trainern

Im Profisport gibt es immer Augenzeugen. Nutzen Sie diese.

Wichtige Zeugen:

  • Mitspieler, die den Zweikampf oder die Spielsituation beobachtet haben
  • Gegenspieler, die beteiligt waren
  • Trainer, die vom Spielfeldrand das Ereignis gesehen haben
  • Schiedsrichter, die möglicherweise ein Foul gepfiffen haben
  • Physiotherapeuten, die Sie direkt nach dem Spiel behandelt haben
  • Vereinsärzte, die die Erstverletzung dokumentiert haben

So bereiten Sie Zeugenaussagen vor:

Bitten Sie um schriftliche Bestätigungen: Eine formlose Schilderung des Unfallhergangs aus Sicht des Zeugen genügt zunächst.

Benennen Sie Zeugen konkret: Name, Anschrift und Funktion angeben, damit die BG oder das Gericht sie laden kann.

Bereiten Sie Zeugen vor: Erklären Sie, worauf es ankommt – Beschreibung des Ereignisses, nicht Spekulationen über Verletzungsfolgen.

Sportmedizinische Gutachten

Sportmediziner haben spezifisches Wissen über Verletzungsmechanismen in Ihrer Sportart. Ihre Einschätzung kann entscheidend sein.

Was sollte ein privates sportmedizinisches Gutachten enthalten?

Analyse des Unfallmechanismus: Ist die geschilderte Spielsituation geeignet, einen Meniskusriss zu verursachen?

Bewertung der Rissform: Ist die Art des Risses (Lokalisation, Form, Ausmaß) mit einem traumatischen Ereignis vereinbar?

Abgrenzung zu degenerativen Veränderungen: Welche Anteile sind akut, welche vorbestehend?

Erklärung des Symptomverlaufs: Warum konnten Sie möglicherweise zunächst weiterspielen? Warum traten Beschwerden verzögert auf?

Wo finden Sie geeignete Gutachter?

Sportmediziner mit Erfahrung in Ihrer Sportart (z.B. Mannschaftsärzte anderer Vereine) Unfallchirurgen mit sportmedizinischer Zusatzqualifikation Orthopäden, die regelmäßig Profisportler behandeln

Wichtig: Der Gutachter sollte die Argumentation der BG kennen und gezielt darauf eingehen.

Vorbefunde und Leistungsnachweise

Als Profisportler werden Sie regelmäßig untersucht. Diese Dokumentation ist wertvoll.

Relevante Unterlagen:

  • Sportmedizinische Check-ups vor der Saison
  • MRT-Aufnahmen aus früheren Untersuchungen (zeigen gesunde Menisken)
  • Leistungsdiagnostik ohne Kniebeschwerden
  • Trainings- und Spielprotokolle (zeigen vollständige Belastbarkeit vor dem Unfall)
  • Vertragsuntersuchungen beim Vereinswechsel

Diese Dokumente belegen: Ihr Knie war vor dem Unfall funktionsfähig und schmerzfrei.

Verletztenrente für Sportler: Die besondere Problematik der MdE

Warum Sportler bei der MdE-Bemessung benachteiligt sind

Die Verletztenrente nach § 56 SGB VII setzt voraus, dass Ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Hier liegt das zentrale Problem für Berufssportler:

Die MdE wird abstrakt nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt bemessen, nicht ausschließlich nach Ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit. Ein vollständiger Wegfall der sportartspezifischen Erwerbsfähigkeit findet daher meist keine unmittelbare Berücksichtigung. Nur bei unbilliger Härte oder besonderen, nicht kompensierbaren Nachteilen können berufsbezogene Aspekte ergänzend einfließen (§ 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII).

Das bedeutet konkret: Ein Fußballprofi, der nach einem Meniskusriss nicht mehr Bundesliga spielen kann, aber theoretisch noch andere Berufe ausüben könnte, erhält oft keine oder nur eine geringe Verletztenrente.

Beispiel: Sie sind Profifußballer und nach der Meniskus-OP können Sie nicht mehr sprinten, schnell die Richtung wechseln oder 90 Minuten durchspielen. Ihre Karriere ist faktisch beendet. Ein Gutachter stellt aber fest: Sie können noch im Büro arbeiten, leichte körperliche Tätigkeiten ausüben oder als Trainer arbeiten. MdE: 10 Prozent – keine Verletztenrente.

Strategien zur Erhöhung der MdE-Bewertung

Strategie 1: Sportartspezifische Funktionseinschränkungen präzise darlegen

Listen Sie detailliert auf, welche Bewegungen Sie nicht mehr ausführen können:

  • Maximale Sprintgeschwindigkeit
  • Schnelle Richtungswechsel
  • Sprungkraft und Landestabilität
  • Zweikampfstabilität
  • Ausdauerbelastung über 90 Minuten
  • Kniende oder hockende Positionen (z.B. Torwart)

Strategie 2: Begleitverletzungen und Folgeschäden betonen

Meniskusrisse gehen oft mit weiteren Schäden einher:

  • Knorpelschäden
  • Bandinstabilität
  • Chronische Schwellneigung
  • Bewegungseinschränkung
  • Arthrose-Entwicklung

Je mehr Funktionsstörungen vorliegen, desto höher die MdE.

Strategie 3: Einschränkung auch für andere Tätigkeiten aufzeigen

Auch wenn die MdE am allgemeinen Arbeitsmarkt bemessen wird, können Sie darlegen, dass Ihre Einschränkungen auch dort relevant sind:

  • Schmerzhafte Tätigkeiten im Knien oder Hocken (betrifft viele Handwerksberufe)
  • Treppensteigen unter Schmerzen (relevant für viele Berufe)
  • Eingeschränkte Gehstrecken
  • Notwendigkeit regelmäßiger Pausen

Strategie 4: Sportmedizinischen Sachverständigen fordern

Beantragen Sie die Begutachtung durch einen Sportmediziner, der die besonderen Anforderungen Ihrer Sportart kennt. Ein allgemeiner Orthopäde kann die sportartspezifischen Einschränkungen oft nicht richtig bewerten.

Alternative: Berufsunfähigkeitsversicherung für Sportler

Viele Profisportler haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist meist sportlerfreundlicher:

Vorteile gegenüber der Verletztenrente:

  • Die BU-Versicherung bemisst die Berufsunfähigkeit am konkreten Beruf „Profisportler“, nicht am allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Oft reichen bereits 50 Prozent Leistungsminderung für volle Leistungen
  • Unabhängig von der Anerkennung als Arbeitsunfall

Wichtig: Die BU-Versicherung ist völlig unabhängig von der Entscheidung der Berufsgenossenschaft. Melden Sie Ihre Verletzung parallel auch dort.

Typische Fallkonstellationen bei Berufssportlern

Konstellation 1: Meniskusriss nach Zweikampf im Profifußball

Ausgangslage: Ein Bundesliga-Fußballer geht in der 65. Spielminute in einen Zweikampf, wird am Standbein getroffen und verdreht sich dabei das Knie. Er hört ein Knacken, spielt aber die restlichen 25 Minuten durch. Am nächsten Tag ist das Knie stark geschwollen. Im MRT wird ein Meniskusriss diagnostiziert. Die BG lehnt ab: „Normale Spielsituation, kein besonderes Unfallereignis.“

Herausforderungen:

  • Weiterspielen wird als Argument gegen akute Verletzung genutzt
  • Zweikämpfe gelten als „normales Berufsrisiko“
  • Im MRT sichtbare degenerative Veränderungen

Erfolgreiche Lösungsstrategie:

Videoanalyse einholen: Die TV-Aufzeichnung zeigt, dass der Gegenspieler das Standbein trifft, während das Körpergewicht voll darauf lastet – ein klares Unfallereignis.

Sportmedizinische Erklärung: Unter Adrenalin und mit Bandagierung kann man zunächst weiterspielen. Die volle Symptomatik entwickelt sich erst nach Spielende.

Zeugenaussagen: Mitspieler bestätigen, dass der Spieler unmittelbar nach dem Zweikampf über Knieschmerzen klagte und humpelte.

Vergleich mit Vorbefunden: Sportmedizinischer Check-up vier Wochen vor dem Spiel zeigte ein beschwerdefreies, voll belastbares Knie.

Ergebnis: Im Widerspruchsverfahren wird ein zweites Gutachten durch einen Sportmediziner eingeholt, der den Unfallzusammenhang bejaht. Die BG erkennt den Arbeitsunfall an.

Konstellation 2: Handballer mit Meniskusriss bei Sprunglandung

Ausgangslage: Ein Handball-Bundesligaspieler springt zum Torwurf ab, wird in der Luft von einem Gegenspieler getroffen und landet unkontrolliert. Das Knie knickt ein, er verspürt sofortigen Schmerz und kann nicht weiterspielen. Im MRT: komplexer Meniskusriss. Die BG argumentiert, Sprünge und Landungen gehörten zum normalen Handball, es fehle an einem besonderen Unfallereignis.

Herausforderungen:

  • Sprünge sind alltägliche Bewegungen im Handball
  • BG sieht keinen „äußeren Einwirkungsmoment“

Erfolgreiche Lösungsstrategie:

Präzise Unfallschilderung: Der Kontakt in der Luft führte zu einer unkontrollierten, unnatürlichen Landung – kein normaler Sprungabschluss.

Videobeleg: Die Verbandsaufzeichnung zeigt den Körperkontakt und die Verdrehung des Beins bei der Landung.

Biomechanische Analyse: Ein Sportmediziner erklärt, dass die Krafteinwirkung bei dieser Landung ein Vielfaches der normalen Belastung beträgt.

Vergleich mit hunderten vorangegangenen Sprüngen: Der Spieler hat in seiner Karriere tausende Sprünge unbeschadet absolviert. Der äußere Einwirkungsmoment (Gegnerkontakt) macht den Unterschied.

Ergebnis: Nach sportmedizinischem Gutachten im Klageverfahren erkennt das Sozialgericht den Arbeitsunfall an.

Konstellation 3: Profi-Basketballer mit Meniskusriss beim Sprung zum Korb

Ausgangslage: Ein Basketballer springt zum Korb, landet auf dem Fuß eines Gegenspielers und knickt mit dem Knie um. Sofortiger stechender Schmerz, Spielabbruch. Die BG lehnt mit Verweis auf degenerative Vorschäden ab: Der Spieler habe bereits seit Jahren Knieprobleme, der Riss sei nicht unfallbedingt.

Herausforderungen:

  • Dokumentierte Knieprobleme in der Vergangenheit
  • Voroperationen am gleichen Knie
  • Altersbedingte Veränderungen im MRT

Erfolgreiche Lösungsstrategie:

Differenzierung Vorschaden/Unfallfolge: Ein unabhängiger Sportmediziner vergleicht die aktuellen MRT-Bilder mit früheren Aufnahmen und stellt fest: Der aktuelle Riss ist neu und an anderer Stelle als frühere Schäden.

Beschwerdefreiheit vor dem Unfall: Trainings- und Spielprotokolle zeigen volle Belastbarkeit in den Wochen vor dem Unfall. Keine Schmerzmittel-Einnahme, keine Behandlungen.

Unfallmechanismus: Das Landen auf dem Fuß des Gegenspielers ist ein klassischer Unfallmechanismus, unabhängig von Vorschäden.

Ergebnis: Teilanerkennung – die BG erkennt an, dass der aktuelle Riss unfallbedingt ist, ordnet aber einen Teil der Funktionseinschränkung den Vorschäden zu. MdE: 15 Prozent.

Konstellation 4: Profiskifahrer mit Meniskusriss beim Training

Ausgangslage: Ein alpiner Skirennläufer verfährt sich im Training auf eisiger Piste, gerät in Rücklage und stürzt. Verdrehung des Knies, später Diagnose Meniskusriss. Die BG argumentiert, Stürze gehörten zum Skisport, der Meniskusriss sei aufgrund des Alters (32 Jahre) und der jahrelangen Belastung degenerativ.

Herausforderungen:

  • Stürze sind im Skisport häufig
  • Hohe Vorbelastung durch jahrelanges Training
  • Keine Videoaufzeichnung (Training, nicht Rennen)

Erfolgreiche Lösungsstrategie:

Zeugen: Trainer und Trainingspartner schildern übereinstimmend den Sturz und die unmittelbare Schmerzsymptomatik.

Sportmedizinische Expertise: Ein auf Skisport spezialisierter Orthopäde erklärt, dass gerade bei Rücklage und Verdrehung typische Meniskusrisse entstehen.

Behandlungsdokumentation: Der Sportler wurde noch am Trainingstag beim Verbandsarzt vorstellig, die Schwellung und das Hämatom wurden dokumentiert.

Karrierefolgen: Der Sportler kann seine Karriere nicht fortsetzen, die sportartspezifischen Belastungen (extreme Kniewinkel, hohe Fliehkräfte) sind nicht mehr möglich.

Ergebnis: Nach zwei Gutachten wird der Arbeitsunfall anerkannt, aber die MdE mit nur 10 Prozent bewertet (unter der Rentenschwelle). Der Sportler erhält Leistungen aus der BU-Versicherung.

Häufig gestellte Fragen

Das kommt darauf an. Wenn das Freundschaftsspiel im Auftrag oder mit Genehmigung Ihres Vereins stattfindet und Sie vertraglich verpflichtet sind teilzunehmen, sind Sie versichert. Private Freundschaftsspiele ohne Vereinsbezug fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.

Sie sind auch im Ausland versichert, wenn Sie dort im Auftrag Ihres Vereins tätig sind. Die Berufsgenossenschaft ist dennoch Ihre deutsche BG. Wichtig: Lassen Sie sich vor Ort ärztlich behandeln und dokumentieren Sie den Unfall. Ein D-Arzt-Besuch sollte nach Rückkehr erfolgen.

Nein, dieser Begriff ist irreführend. Auch wenn Verletzungen im Sport häufiger vorkommen, schließt das die Unfallqualität nicht aus. Entscheidend ist, dass ein konkretes Ereignis zu Ihrer Verletzung geführt hat. Die Häufigkeit von Verletzungen in Ihrer Sportart ist kein Ablehnungsgrund.

Ja, Ihr Verein ist als Arbeitgeber verpflichtet, jeden Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Wenn Ihr Verein dies nicht tut, können Sie selbst Meldung erstatten. Kontrollieren Sie, dass die Meldung erfolgt ist.

Eine gesetzliche Frist für die Unfallmeldung durch den Versicherten gibt es nicht. Ihr Verein muss schwere Unfälle innerhalb von drei Tagen melden. Aber: Je früher Sie melden, desto besser. Verzögerungen werden von der BG oft als Argument gegen den Unfallzusammenhang genutzt.

Bei Arbeitsunfällen sind Sie verpflichtet, einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Dieser entscheidet über die weitere Behandlung. Bei schweren Verletzungen erfolgt die Behandlung in BG-Kliniken oder bei zugelassenen Ärzten. Sie können aber Zweitmeinungen einholen.

Die Anerkennung durch die BG hat keinen direkten Einfluss auf Ihren Spielervertrag. Ob Ihr Verein den Vertrag auflösen kann, hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Lassen Sie sich hierzu von einem auf Sportrecht spezialisierten Anwalt beraten.

Das ist das Kernproblem: Die Verletztenrente orientiert sich am allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht an Ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit. Wenn Sie theoretisch noch andere Berufe ausüben könnten, erhalten Sie oft keine oder nur eine geringe Rente. Deshalb ist eine private BU-Versicherung für Sportler so wichtig.

Die BG zahlt Verletztengeld während der Heilbehandlung. Eine Verletztenrente gibt es nur, wenn Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Dass Sie „nur noch“ in einer niedrigeren Liga spielen können, reicht dafür in der Regel nicht aus.

Die erste Entscheidung kommt meist nach einigen Wochen oder Monaten. Wenn Sie Widerspruch einlegen, dauert es oft weitere 3-6 Monate. Ein Gerichtsverfahren kann 1-2 Jahre dauern. Bei Berufssportlern mit begrenzter Karrieredauer ist diese Zeit besonders kritisch.