Von 2002 bis 2005 war Tobias professioneller Tennisspieler. Noch während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes nahm er 2011 seine Tätigkeit als freier Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht auf. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2016 schloss er sich der Kanzlei JURE Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken an. 2021 wurde er zum Beigeordneten der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Dezernat Wirtschaft, Soziales und Digitalisierung berufen. Seine Zulassung als Rechtsanwalt ruht seither.
2023 schloss sich Tobias Raab als Of Counsel der Kanzlei HRB Legal Rechtsanwälte an und steht dieser seither in beratender Funktion zur Seite. Aufgrund des Ruhens seiner Anwaltszulassung ist er derzeit nicht im operativen Geschäft der Kanzlei tätig.
Tobias Raab ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes (Zulassung als Rechtsanwalt ruht derzeit). Er ist Mitglied im Saarländischen Anwaltverein e.V. (SAV), dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) und dem Verein Deutscher EDV-Gerichtstag e.V.
Darüber hinaus ist er seit 2017 Lehrbeauftragter der Hochschule Kaiserslautern und wurde 2014 zum Stadtverordneten der Landeshauptstadt Saarbrücken gewählt.
Professioneller Tennisspieler.
Aufnahme der Tätigkeit als freier Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht (während des Studiums der Rechtswissenschaften).
Wahl zum Stadtverordneten der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die Kanzlei JURE Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken.
Berufung zum Beigeordneten der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Dezernat Wirtschaft, Soziales und Digitalisierung. (Zulassung als Rechtsanwalt ruht seither).
Eintritt als Of Counsel (beratend) bei HRB Legal Rechtsanwälte.