Wieviel zahlt die Unfallversicherung bei Sehnenriss: Leistungen und Bewertung

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Die Unfallversicherungsleistungen bei Sehnenrissen hängen vom Invaliditätsgrad ab, der nach Gliedertaxe und funktioneller Beeinträchtigung bewertet wird. Achillessehnenrisse werden oft mit 5-30% Invalidität bewertet, Rotatorenmanschettenrisse können 10-50% erreichen. Entscheidend sind medizinische Dokumentation, spezialisierte Begutachtung und berufliche Auswirkungen. Die Abgrenzung zu degenerativen Schäden ist häufig strittig und erfordert fachkundige rechtliche Begleitung.
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Das Wichtigste im Überblick

Sehnenrisse und ihre rechtlichen Konsequenzen

Sehnenrisse gehören zu den häufigen Verletzungen bei Unfällen und können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Die rechtliche Bewertung dieser Verletzungen ist komplex, da Sehnen für die Beweglichkeit und Kraft verschiedener Körperteile verantwortlich sind und ihre Schädigung weitreichende Folgen haben kann.

Die Unfallversicherung muss bei Sehnenrissen eine differenzierte Bewertung vornehmen, die sowohl die anatomische Bedeutung der betroffenen Sehne als auch die individuellen Auswirkungen auf den Versicherten berücksichtigt. Dabei spielen Faktoren wie Beruf, Alter und Freizeitaktivitäten eine wichtige Rolle.

Die Herausforderung liegt darin, dass Sehnenrisse oft nicht sofort vollständig heilbar sind und zu dauerhaften Funktionseinschränkungen führen können. Dies macht eine langfristige Beobachtung und sachkundige rechtliche Begleitung erforderlich. Als Fachanwaltskanzlei für Sportrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

Rechtliche Grundlagen der Unfallversicherung bei Sehnenrissen

Versicherungsrechtliche Einordnung

Die private Unfallversicherung leistet nach den jeweils gültigen Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (z.B. AUB 2020) des Versicherers bei unfallbedingten Gesundheitsschädigungen. Ein Sehnenriss muss dabei durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis entstanden sein, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung geführt hat.

Abgrenzung zu Verschleißschäden: Sehnenrisse durch degenerative Prozesse oder Überlastung fallen nicht unter den Unfallbegriff der privaten Unfallversicherung. Diese Abgrenzung führt häufig zu Streitigkeiten, insbesondere bei älteren Versicherten oder bei Sportlern mit wiederholten Belastungen.

Die Beweislast für den unfallbedingten Charakter des Sehnenrisses liegt beim Versicherten. Medizinische Befunde müssen eindeutig belegen, dass ein akutes Trauma und nicht ein schleichender Verschleißprozess ursächlich war.

Bewertungsmaßstäbe nach Gliedertaxe

Die Unfallversicherung orientiert sich bei der Invaliditätsbewertung an der Gliedertaxe, die für verschiedene Körperteile und Funktionen prozentuale Werte festlegt. Bei Sehnenrissen ist die Bewertung komplexer als bei anderen Verletzungen, da Sehnen für die Funktion verschiedener Körperteile verantwortlich sind.

Grundsätze der Bewertung: Die Gliedertaxe sieht für den kompletten Verlust bestimmter Körperfunktionen feste Prozentsätze vor. Bei Sehnenrissen mit Teilfunktionsverlusten wird entsprechend der verbleibenden Einschränkung ein Anteil dieser Werte angesetzt.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss der Heilbehandlung, mindestens jedoch zwölf Monate nach dem Unfall. Bei Sehnenrissen kann die Heilungsdauer deutlich länger sein, was die Bewertung entsprechend verzögert.

Besonderheiten der Sehnenheilung

Sehnen haben eine schlechtere Durchblutung als andere Gewebe, was die Heilung erschwert und verlängert. Diese medizinische Besonderheit hat rechtliche Auswirkungen auf die Bewertung und den Zeitpunkt der Invaliditätsfeststellung.

Heilungsphasen: Die Sehnenheilung durchläuft verschiedene Phasen über mehrere Monate. Während der Inflammationsphase in den ersten Wochen ist die Prognose noch unsicher. Die Proliferationsphase kann mehrere Monate dauern, gefolgt von der Remodelierungsphase, die bis zu einem Jahr andauern kann.

Rechtliche Konsequenzen: Die lange Heilungsdauer bedeutet, dass Versicherte oft über längere Zeiträume im Ungewissen über das Ausmaß ihrer dauerhaften Beeinträchtigung bleiben. Dies kann zu Liquiditätsproblemen führen, wenn andere Einkommensquellen wegfallen.

Bewertung verschiedener Sehnenriss-Lokalisationen

Achillessehnenriss

Der Achillessehnenriss ist eine der häufigsten Sehnenverletzungen und hat erhebliche Auswirkungen auf die Gehfähigkeit. Die Gliedertaxe (z.B. GT 2020) sieht für den Verlust eines Fußes 40% Invalidität vor. Bei Achillessehnenriss mit Funktionseinschränkung wird ein entsprechender Anteil dieser Werte, je nach Ausmaß der Einschränkung, bewertet (z.B. 5-30% bei leichten bis schweren Funktionseinschränkungen).

Typische Funktionseinschränkungen: Nach einem Achillessehnenriss bleibt oft eine Kraftminderung beim Zehenspitzenstand zurück. Das Gehen auf unebenem Gelände oder Treppensteigen kann dauerhaft erschwert sein. Sportliche Aktivitäten mit schnellen Richtungswechseln oder Sprüngen sind häufig nicht mehr möglich.

Bewertung in der Praxis: Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt direkt vom Ausmaß der Funktionseinschränkung ab, wie in der jeweiligen Gliedertaxe detailliert festgelegt. Konkret können leichte Beeinträchtigungen mit 5-15% Invalidität, mittelschwere mit 16-25% und schwere Einschränkungen mit 26-30% Invalidität bewertet werden, jeweils in Abhängigkeit von den spezifischen Funktionseinschränkungen und dem Einzelfall. Komplette Funktionsverluste sind selten, aber möglich.

Rotatorenmanschette

Risse der Rotatorenmanschette betreffen die Schulterfunktion und können die Armhebung erheblich beeinträchtigen. Die Gliedertaxe bewertet den Verlust eines Arms mit bis zu 70% Invalidität, entsprechend werden Teilfunktionsverluste anteilig bewertet.

Funktionelle Auswirkungen: Rotatorenmanschettenrisse führen oft zu Schmerzen bei Überkopfbewegungen und Kraftverlust bei der Armhebung. Die Nachtruhe kann durch Schmerzen beim Liegen auf der betroffenen Seite gestört sein. Berufliche Tätigkeiten mit Überkopfarbeiten werden oft unmöglich.

Differenzierte Bewertung: Partialrupturen mit geringen Funktionseinschränkungen werden mit 10-20% bewertet. Komplette Rupturen mit erheblichen Bewegungseinschränkungen können 30-50% Invalidität rechtfertigen. Bei komplexen Rissen mit Beteiligung mehrerer Sehnen sind auch höhere Bewertungen möglich.

Fingerstreckersehnen

Risse der Fingerstreckersehnen können die Handfunktion erheblich beeinträchtigen. Die Gliedertaxe sieht für einzelne Finger unterschiedliche Werte vor, wobei Daumen und Zeigefinger höher bewertet werden als die anderen Finger.

Spezielle Problematik: Fingerstreckersehnenrisse führen oft zu charakteristischen Deformitäten wie dem Knopflochfinger oder der Schwanenhalsdeformität. Diese sind nicht nur funktionell, sondern auch kosmetisch beeinträchtigend.

Bewertungsansätze: Die Bewertung richtet sich nach dem betroffenen Finger und dem Ausmaß der Funktionseinschränkung. Beim Daumen können bereits geringere Einschränkungen zu höheren Invaliditätsgraden führen, da er für die Greiffunktion besonders wichtig ist.

Bizepssehnenriss

Der Riss der langen Bizepssehne führt zu dem charakteristischen „Popeye-Zeichen“ mit Muskelvorwölbung am Oberarm. Funktionell sind die Auswirkungen oft geringer als kosmetisch sichtbar.

Funktionelle Bewertung: Trotz des auffälligen Erscheinungsbilds ist die Kraftminderung bei Bizepssehnenriss oft gering, da andere Muskeln die Funktion kompensieren können. Dies führt häufig zu niedrigeren Invaliditätsbewertungen als von Betroffenen erwartet.

Berufsspezifische Aspekte: Bei Berufen mit schwerer körperlicher Arbeit oder bei Sportlern können auch geringe Kraftminderungen erhebliche Auswirkungen haben, was in der Bewertung berücksichtigt werden sollte.

Leistungsarten der Unfallversicherung

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung bei Sehnenrissen mit dauerhaften Folgen. Sie wird als einmaliger Betrag oder als Rente gezahlt, abhängig von den Vertragsbedingungen und dem Invaliditätsgrad.

Berechnung der Leistung: Die Versicherungssumme wird mit dem festgestellten Invaliditätsgrad multipliziert. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 20% würde die Leistung 20.000 Euro betragen. Viele moderne Tarife sehen jedoch Progressionsstaffeln vor, die bei höheren Invaliditätsgraden zu überproportionalen Leistungen führen.

Besonderheiten bei Sehnenrissen: Da Sehnenrisse selten zu sehr hohen Invaliditätsgraden führen, profitieren Betroffene meist nicht von Progressionsstaffeln. Umso wichtiger ist eine genaue Bewertung des tatsächlichen Funktionsverlusts.

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Während der akuten Behandlungsphase nach einem Sehnenriss können Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld anfallen. Diese Leistungen sind unabhängig von dauerhaften Folgen und werden für die Dauer der Behandlung gezahlt.

Praktische Bedeutung: Bei Sehnenrissen ist oft eine längere Ruhigstellung erforderlich, die zu Arbeitsausfall führt. Das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung wird erst nach sechs Wochen gezahlt, sodass die Unfallversicherungsleistungen eine wichtige Lücke schließen können.

Heilkostenerstattung

Moderne Unfallversicherungstarife enthalten oft eine Heilkostenerstattung für medizinische Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Relevanz bei Sehnenrissen: Physiotherapie, spezielle Nachbehandlungen oder innovative Behandlungsmethoden können erhebliche Kosten verursachen. Die Heilkostenerstattung kann hier wertvolle Unterstützung bieten und die Heilungsaussichten verbessern.

Typische Probleme bei der Anspruchsdurchsetzung

Abgrenzung Unfall versus Verschleiß

Ein häufiges Problem bei Sehnenrissen ist die Abgrenzung zwischen unfallbedingten und verschleißbedingten Schäden. Versicherungen argumentieren oft, dass bereits vorbestehende Schädigungen der Sehne den Riss begünstigt haben.

Medizinische Bewertung: Die Unterscheidung zwischen akuter Ruptur und degenerativem Riss erfordert spezielle medizinische Kenntnisse. Bildgebende Verfahren wie MRT können hier hilfreiche Hinweise liefern, sind aber nicht immer eindeutig.

Rechtliche Strategien: Bei strittigen Fällen ist oft eine zweite medizinische Meinung erforderlich. Die Beweislast liegt beim Versicherten, was bei älteren Personen oder Sportlern mit Vorbelastungen schwierig sein kann.

Unvollständige Funktionsprüfung

Versicherungen beauftragen oft Gutachter, die nicht auf Sehnenverletzungen spezialisiert sind. Dies kann zu unvollständigen oder fehlerhaften Bewertungen führen.

Häufige Fehlerquellen: Oberflächliche Untersuchungen ohne spezielle Funktionstests können Einschränkungen übersehen. Gerade bei Sehnenrissen sind differenzierte Bewegungs- und Kraftprüfungen erforderlich.

Gegenstrategien: Betroffene sollten sich gründlich auf Gutachtertermine vorbereiten und alle Beschwerden detailliert schildern. Bei unplausiblen Gutachten ist eine Gegenbegutachtung durch einen Spezialisten oft erforderlich.

Zeitfaktor bei der Bewertung

Sehnen heilen langsam und unvorhersehbar. Versicherungen drängen oft auf schnelle Bewertungen, obwohl der endgültige Zustand noch nicht absehbar ist.

Rechtliche Problematik: Eine zu frühe Bewertung kann zu Nachteilen für den Versicherten führen, wenn sich der Zustand später verschlechtert. Andererseits haben Versicherte oft finanzielle Schwierigkeiten und benötigen schnelle Leistungen.

Lösungsansätze: In manchen Fällen sind Teilabfindungen oder Vorauszahlungen möglich. Die endgültige Bewertung sollte jedoch erst nach vollständiger Ausheilung erfolgen.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortmaßnahmen nach dem Sehnenriss

Nach einem Sehnenriss sind verschiedene Maßnahmen wichtig, um sowohl die medizinische Versorgung zu gewährleisten als auch die rechtlichen Ansprüche zu sichern. Die unverzügliche ärztliche Behandlung steht dabei im Vordergrund, da Sehnenrisse oft einer sofortigen Versorgung bedürfen.

Dokumentation des Unfallhergangs: Der genaue Unfallhergang sollte unmittelbar nach der Verletzung dokumentiert werden, solange die Erinnerung noch frisch ist. Zeugen sollten benannt und deren Kontaktdaten gesichert werden.

Meldung bei der Versicherung: Die Unfallmeldung muss unverzüglich, spätestens innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist erfolgen. Dabei sollten alle bekannten Details zum Unfallhergang und zur Verletzung mitgeteilt werden.

Während der Behandlungsphase

Die Behandlungsphase bei Sehnenrissen kann sich über Monate erstrecken und erfordert konsequente Dokumentation. Alle medizinischen Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert und die Unterlagen systematisch gesammelt werden.

Compliance bei der Behandlung: Die Einhaltung aller ärztlichen Anweisungen ist nicht nur medizinisch wichtig, sondern auch versicherungsrechtlich relevant. Eigenständige Behandlungsabbrüche können zu Leistungskürzungen führen.

Funktionstagebuch führen: Ein detailliertes Tagebuch über Beschwerden, Funktionseinschränkungen und Alltagsbeeinträchtigungen kann bei der späteren Bewertung hilfreich sein.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Die ärztliche Begutachtung zur Invaliditätsfeststellung ist entscheidend für die Höhe der Versicherungsleistung. Eine sorgfältige Vorbereitung kann das Ergebnis maßgeblich beeinflussen.

Medizinische Unterlagen vollständig sammeln: Alle Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder und Therapieberichte sollten chronologisch geordnet und vollständig vorliegen.

Beschwerden konkret benennen: Alle Einschränkungen und Beschwerden sollten konkret und detailliert beschrieben werden. Vage Angaben können zu Fehlbewertungen führen.

Berufliche Auswirkungen dokumentieren: Wenn der Sehnenriss berufliche Tätigkeiten beeinträchtigt, sollte dies mit konkreten Beispielen belegt werden.

Rechtsdurchsetzung bei Problemen

Widerspruchsverfahren

Wenn die Versicherung unzureichende Leistungen anbietet oder Ansprüche vollständig ablehnt, sollte zunächst das interne Widerspruchsverfahren genutzt werden. Der Widerspruch muss begründet und mit medizinischen Belegen untermauert werden.

Fristen beachten: Widerspruchsfristen sind meist kurz bemessen und müssen unbedingt eingehalten werden. Nach Fristablauf können Ansprüche verloren gehen.

Fachkundige Unterstützung: Bei komplexen Sehnenrissen ist oft fachkundige Unterstützung durch einen im Versicherungsrecht erfahrenen Anwalt erforderlich.

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn außergerichtliche Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, bleibt der Weg vor die Gerichte. Dies sollte jedoch erst nach sorgfältiger Abwägung der Erfolgsaussichten und Kosten erfolgen.

Beweislage prüfen: Die medizinischen Unterlagen müssen eine klare Bewertung des Funktionsverlusts ermöglichen. Bei unklarer Beweislage sind die Erfolgsaussichten gering.

Kostenrisiko bedenken: Gerichtliche Verfahren sind mit Kosten und Risiken verbunden. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier hilfreich sein.

Bei allen Fragen rund um Sehnenrisse und Unfallversicherungsleistungen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Versicherungsrecht zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Anspruchsdurchsetzung und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Checkliste für Sehnenriss-Betroffene

Sofort nach dem Unfall: Ärztliche Behandlung sofort sicherstellen und dabei den Unfallhergang genau dokumentieren. Die Unfallversicherung muss unverzüglich informiert werden, idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Alle Details des Unfallhergangs sollten schriftlich festgehalten und Zeugen benannt werden.

Während der Behandlung: Sämtliche medizinischen Unterlagen systematisch sammeln und alle ärztlichen Anweisungen befolgen. Ein Beschwerdetagebuch kann später bei der Bewertung hilfreich sein. Die Kommunikation mit der Versicherung sollte schriftlich erfolgen und dokumentiert werden.

Vor der Begutachtung: Alle medizinischen Befunde vollständig zusammenstellen und berufliche sowie private Auswirkungen der Verletzung dokumentieren. Bei komplexen Fällen kann eine zweite medizinische Meinung sinnvoll sein.

Bei Problemen mit der Versicherung: Unzureichende Angebote nicht vorschnell akzeptieren und bei Bedarf fachkundige rechtliche Beratung einholen. Widerspruchsfristen müssen unbedingt beachtet werden.

Handlungsempfehlung

Die Bewertung von Sehnenrissen in der Unfallversicherung ist komplex und erfordert sowohl medizinische als auch rechtliche Expertise. Die Höhe der Versicherungsleistungen hängt von vielen Faktoren ab, wobei die individuelle Funktionseinschränkung und deren Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben im Mittelpunkt stehen.

Betroffene sollten sich nicht mit den ersten Angeboten der Versicherung zufrieden geben, sondern ihre Ansprüche sorgfältig prüfen lassen. Eine gründliche Dokumentation von Beginn an und fachkundige Begleitung können entscheidend für eine angemessene Entschädigung sein.

Die medizinischen Fortschritte in der Sehnenbehandlung eröffnen neue Möglichkeiten, stellen aber auch neue Anforderungen an die versicherungsrechtliche Bewertung. Eine frühzeitige und umfassende Beratung hilft dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung zu Ihrem Sehnenriss und den damit verbundenen Versicherungsansprüchen. Unsere Erfahrung im Versicherungsrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte optimal durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt direkt vom Ausmaß der Funktionseinschränkung ab, wie in der jeweiligen Gliedertaxe detailliert festgelegt. Konkret können leichte Beeinträchtigungen mit 5-15% Invalidität, mittelschwere mit 16-25% und schwere Einschränkungen mit 26-30% Invalidität bewertet werden, jeweils in Abhängigkeit von den spezifischen Funktionseinschränkungen und dem Einzelfall. Die tatsächliche Auszahlung errechnet sich aus der Versicherungssumme multipliziert mit dem Invaliditätsgrad.

Nein, die private Unfallversicherung leistet nur bei unfallbedingten Sehnenrissen. Verschleißbedingte oder degenerative Risse sind nicht versichert. Die Abgrenzung kann medizinisch schwierig sein und führt oft zu Streitigkeiten.

Die Invaliditätsbewertung erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss der Heilbehandlung, mindestens jedoch zwölf Monate nach dem Unfall. Bei Sehnenrissen kann die Heilung länger dauern, was die Bewertung entsprechend verzögert.

Ja, Sie können jederzeit eine zweite medizinische Meinung einholen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn das Versicherungsgutachten unplausibel erscheint oder wichtige Aspekte nicht berücksichtigt hat.

Der Beruf spielt eine wichtige Rolle, da die Auswirkungen einer Sehnenruptur je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sein können. Handwerker oder Sportler sind oft stärker betroffen als Büroangestellte.

Bei erheblichen Verschlechterungen kann unter Umständen eine Neubewertung beantragt werden. Dies ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und nicht immer möglich.

Moderne Tarife enthalten oft eine Heilkostenerstattung für Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dies kann bei teuren Spezialterapien hilfreich sein.

Die meisten Verträge sehen Meldefristen von 24-48 Stunden vor. Verspätete Meldungen können zu Leistungskürzungen führen, daher sollte die Meldung so schnell wie möglich erfolgen.

Sie sollten alle Beschwerden und Einschränkungen detailliert schildern und entsprechende medizinische Unterlagen mitbringen. Bereiten Sie sich gründlich vor und scheuen Sie sich nicht, alle Probleme anzusprechen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei erheblichen Differenzen in der Bewertung kann ein Rechtsstreit wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine fachkundige Beratung hilft bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten.