Unfallversicherung Schmerzensgeld Knochenbruch: Rechtliche Ansprüche und Durchsetzung

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Bei Knochenbrüchen bestehen oft parallele Ansprüche aus privater Unfallversicherung und Schmerzensgeld gegen den Schädiger. Die Unfallversicherung leistet nach Vertragsbedingungen und Gliedertaxe, während Schmerzensgeld individuell nach Schwere und Beeinträchtigung bemessen wird. Entscheidend sind lückenlose Dokumentation, sachgerechte Invaliditätsbewertung und strategische Verhandlungsführung. Bei komplexen Knochenbrüchen mit dauerhaften Folgen ist professionelle rechtliche Unterstützung meist unverzichtbar für optimale Anspruchsdurchsetzung.
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Das Wichtigste im Überblick

Wenn der Knochenbruch zum Rechtsfall wird

Knochenbrüche gehören zu den häufigsten Verletzungen bei Unfällen und können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Betroffene stehen oft vor der komplexen Frage, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie diese durchgesetzt werden können.

Die rechtliche Situation bei Knochenbrüchen ist vielschichtig, da verschiedene Anspruchsgrundlagen parallel bestehen können. Während die private Unfallversicherung nach vertraglichen Bedingungen leistet, können zusätzlich Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden.

Die Durchsetzung dieser Ansprüche erfordert fundierte Kenntnisse sowohl des Versicherungsrechts als auch des Schadensersatzrechts. Fehlende oder unvollständige Dokumentation kann dabei zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Als Fachanwaltskanzlei für Sportrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

Rechtliche Grundlagen bei Knochenbrüchen

Schmerzensgeldansprüche nach BGB

Der Anspruch auf Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen ergibt sich aus § 253 Abs. 2 BGB i.V.m. den jeweiligen Haftungsgrundlagen. Nach dieser Vorschrift kann bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Haftungsgrundlagen für Schmerzensgeld: Schmerzensgeldansprüche können sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen ergeben. Die Deliktshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB greift bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Schädigers. Im Straßenverkehr gilt zusätzlich die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG, die auch ohne Verschulden des Fahrers zur Haftung führen kann. Bei Tierschäden können die Haftpflicht des Halters gefährlicher Tiere nach § 1 Abs. 1 HPflG oder die allgemeine Tierhalterhaftung nach § 833 BGB relevant werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzung, der Intensität und Dauer der Schmerzen, den Heilungsaussichten und der Beeinträchtigung der Lebensführung. Bei Knochenbrüchen sind zusätzlich Faktoren wie bleibende Bewegungseinschränkungen, Arthrose-Risiko und berufliche Auswirkungen relevant.

Private Unfallversicherung: Vertragsrechtliche Grundlagen

Die private Unfallversicherung basiert auf den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und den individuellen Vertragsbedingungen. Ein Unfall im Sinne der AUB liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Zentrale Leistungsarten bei Knochenbrüchen: Die private Unfallversicherung bietet verschiedene Leistungen, wenn ein Knochenbruch dauerhafte Beeinträchtigungen zur Folge hat. Die Invaliditätsleistung wird bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen gezahlt. Ab einem höheren Invaliditätsgrad kann zusätzlich eine Unfallrente vereinbart sein. Während des Krankenhausaufenthalts wird Krankenhaustagegeld gezahlt, gefolgt von Genesungsgeld nach der Entlassung. Außerdem können Heilkosten für medizinische Behandlungen erstattet werden, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.

Die Bemessung der Invaliditätsleistung erfolgt nach der Gliedertaxe, die für verschiedene Körperteile und Funktionen prozentuale Werte festlegt. Bei Knochenbrüchen mit dauerhaften Folgen wird der Invaliditätsgrad durch ärztliche Begutachtung ermittelt.

Gesetzliche Unfallversicherung

Ereignet sich der Knochenbruch bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin, können Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII beansprucht werden. Diese umfassen medizinische Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung und Renten bei dauerhaften Schäden.

Wichtiger Unterschied: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt kein Schmerzensgeld, sondern ausschließlich Kompensation für konkrete Schäden und Beeinträchtigungen.

Besonderheiten verschiedener Knochenbruchtypen

Armbrüche und Handverletzungen

Armbrüche, insbesondere Unterarmbrüche mit Beteiligung von Elle und Speiche, können zu erheblichen dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Die Gliedertaxe sieht für den Verlust eines Arms bis zu 70% Invalidität vor, bei Funktionseinschränkungen entsprechend geringere Werte.

Relevante Faktoren für die Bemessung: Bei der Bewertung von Armbrüchen spielen verschiedene medizinische und funktionelle Aspekte eine wichtige Rolle. Bewegungseinschränkungen in Handgelenk, Ellenbogen oder Schulter werden ebenso berücksichtigt wie Kraftverlust und eingeschränkte Greiffähigkeit. Sensibilitätsstörungen können die Bewertung zusätzlich beeinflussen. Besonders relevant sind die beruflichen Auswirkungen, insbesondere bei handwerklichen Tätigkeiten, wo selbst geringfügige Einschränkungen erhebliche Folgen haben können.

Schmerzensgeld-Richtwerte: Die Schmerzensgeldbeträge variieren erheblich je nach Schwere und Folgen des Armbruchs. Bei unkomplizierten Unterarmbrüchen mit vollständiger Heilung bewegen sich die Beträge zwischen 2.500 und 8.000 Euro. Komplizierte Brüche mit dauerhaften Einschränkungen, Komplikationen oder Folgeoperationen können deutlich höhere Beträge rechtfertigen, die durchaus im fünfstelligen Bereich liegen können.

Beinbrüche und Gehbeeinträchtigungen

Beinbrüche, insbesondere Oberschenkel- und Unterschenkelbrüche, haben oft weitreichende Folgen für die Mobilität. Die Gliedertaxe bewertet den Verlust eines Beins mit bis zu 70% Invalidität.

Besondere Berücksichtigung finden: Bei Beinbrüchen werden verschiedene Aspekte der Beeinträchtigung bewertet. Gehbeeinträchtigungen und Hinken können die Lebensqualität erheblich beeinflussen und werden entsprechend hoch bewertet. Beinlängendifferenzen führen oft zu dauerhaften Beschwerden und kompensatorischen Haltungsschäden. Kniegelenksinstabilitäten können die Belastbarkeit des Beins dauerhaft einschränken. Zusätzlich besteht bei Beinbrüchen ein erhöhtes Risiko für Thrombosen und Embolien. Berufliche Einschränkungen sind besonders bei gehintensiven Tätigkeiten oder bei Berufen relevant, die langes Stehen erfordern.

Komplikationen: Pseudarthrosen (Falschgelenkbildung), Infektionen oder Durchblutungsstörungen können die Invaliditätsbewertung und Schmerzensgeldansprüche erheblich erhöhen.

Wirbelsäulenverletzungen

Wirbelbrüche sind besonders schwerwiegend, da sie neurologische Ausfälle verursachen können. Die rechtliche Bewertung hängt stark vom betroffenen Wirbelsäulenabschnitt und eventuellen Rückenmarksverletzungen ab.

Differenzierung nach Schweregrad: Wirbelbrüche werden nach ihrer Schwere und den resultierenden Beeinträchtigungen klassifiziert. Stabile Kompressionsbrüche ohne neurologische Ausfälle haben oft eine günstigere Prognose, können aber dennoch zu chronischen Schmerzen führen. Instabile Brüche erfordern meist operative Versorgung und können dauerhafte Bewegungseinschränkungen zur Folge haben. Am schwerwiegendsten sind Brüche mit Rückenmarksbeteiligung, die zu Lähmungserscheinungen und neurologischen Ausfällen führen können.

Die Invaliditätsbewertung kann bei schweren Wirbelsäulenverletzungen bis zu 100% erreichen, entsprechend hoch fallen auch die Schmerzensgeldansprüche aus.

Anspruchsdurchsetzung bei der Unfallversicherung

Meldepflichten und Fristen

Die ordnungsgemäße und fristige Meldung des Unfalls ist entscheidend für den Leistungsanspruch. Die meisten Unfallversicherungen sehen eine Meldefrist von 24 bis 48 Stunden vor, in jedem Fall sollte die Meldung unverzüglich erfolgen.

Erforderliche Angaben bei der Unfallmeldung: Die Unfallmeldung muss verschiedene wesentliche Informationen enthalten. Unfallzeit und -ort sind mit genauer Beschreibung anzugeben, damit die Versicherung den Sachverhalt nachvollziehen kann. Der Unfallhergang sollte detailliert geschildert werden, wobei auch Zeugenangaben hilfreich sind. Art und Umfang der Verletzungen müssen präzise beschrieben werden. Außerdem sind die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser zu benennen. Bei Verkehrsunfällen sollte eine polizeiliche Unfallaufnahme erwähnt und das Aktenzeichen mitgeteilt werden.

Dokumentationspflicht: Der Versicherte muss alle unfallbedingten Behandlungen dokumentieren und der Versicherung zur Verfügung stellen. Eigenständige Unterbrechungen der Behandlung können leistungsmindernd wirken.

Ärztliche Begutachtung und Invaliditätsfeststellung

Bei dauerhaften Schäden durch Knochenbrüche ist eine ärztliche Begutachtung zur Invaliditätsfeststellung erforderlich. Diese sollte erst nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgen, mindestens jedoch 12 Monate nach dem Unfall.

Vorbereitung auf die Begutachtung: Eine sorgfältige Vorbereitung auf die ärztliche Begutachtung ist entscheidend für eine angemessene Invaliditätsbewertung. Zunächst sollten alle medizinischen Unterlagen vollständig gesammelt und systematisch geordnet werden. Alle Beschwerden und Einschränkungen müssen detailliert dokumentiert werden, auch die subjektiven Beeinträchtigungen im Alltag. Der Nachweis beruflicher oder privater Beeinträchtigungen kann die Bewertung erheblich beeinflussen. In komplexen Fällen kann die Hinzuziehung eines Interessenvertreters oder eine zweite ärztliche Meinung sinnvoll sein.

Häufige Streitpunkte: Versicherungen tendieren oft zu niedrigeren Invaliditätsbewertungen. Betroffene sollten kritisch prüfen, ob alle Aspekte der Beeinträchtigung berücksichtigt wurden.

Widerspruch und rechtliche Durchsetzung

Bei unzureichenden Leistungsangeboten der Unfallversicherung können Betroffene Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte einleiten. Der Widerspruch sollte detailliert begründet und mit medizinischen Belegen untermauert werden.

Strategien bei Leistungsverweigerung: Wenn die Unfallversicherung Leistungen verweigert oder unzureichende Angebote macht, stehen verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung. Eine Zweitmeinung durch einen unabhängigen Gutachter kann die eigene Position stärken und medizinische Schwachstellen in der Versicherungsargumentation aufdecken. Die Vertragsbedingungen sollten gründlich auf mögliche Ausschlüsse überprüft werden, die möglicherweise nicht rechtmäßig sind. Besonders kritisch ist die Prüfung auf angeblich verdeckte Vorerkrankungen, die von Versicherungen oft als Argument verwendet werden. Eine rechtliche Bewertung der Versicherungsargumentation durch einen erfahrenen Anwalt kann entscheidend sein.

Bei komplexen Knochenbrüchen mit dauerhaften Folgen ist professionelle rechtliche Unterstützung oft unerlässlich, um die berechtigten Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Schmerzensgeldberechnung bei Knochenbrüchen

Bewertungsmaßstäbe und Richtwerte

Die Schmerzensgeldberechnung bei Knochenbrüchen erfolgt nach etablierten Bewertungsmaßstäben, die verschiedene Faktoren berücksichtigen. Grundlage bilden Schmerzensgeldtabellen, die auf der Auswertung zahlreicher Gerichtsentscheidungen basieren.

Zentrale Bewertungskriterien: Die Schmerzensgeldberechnung berücksichtigt verschiedene objektive und subjektive Faktoren. Art und Schwere des Knochenbruchs bilden die Grundlage der Bewertung, wobei komplizierte Brüche höher bewertet werden als einfache Frakturen. Behandlungsdauer und -intensität fließen ebenso ein wie die Schmerzen während der Heilungsphase. Besonders relevant ist die Dauerhaftigkeit von Beeinträchtigungen, da diese die Lebensqualität langfristig beeinflussen. Das Alter und die Lebenssituation des Verletzten werden berücksichtigt, da jüngere Menschen länger mit den Folgen leben müssen. Berufliche und private Auswirkungen können das Schmerzensgeld erheblich beeinflussen, insbesondere wenn die Verletzung die Berufsausübung oder Hobbys dauerhaft beeinträchtigt.

Richtwerte für häufige Knochenbrüche:

  • Einfache Armbrüche: 1.500 – 4.000 Euro
  • Komplizierte Unterarmbrüche: 4.000 – 12.000 Euro
  • Oberschenkelbrüche: 8.000 – 25.000 Euro
  • Beckenbrüche: 10.000 – 30.000 Euro
  • Wirbelbrüche ohne neurologische Ausfälle: 5.000 – 15.000 Euro

Diese Richtwerte können bei besonderen Umständen wie Komplikationen, Folgeoperationen oder dauerhaften Beeinträchtigungen erheblich überschritten werden.

Faktoren für höhere Schmerzensgeldbeträge

Bestimmte Umstände können zu überdurchschnittlich hohen Schmerzensgeldbeträgen führen und sollten bei der Anspruchsgeltendmachung besonders hervorgehoben werden.

Komplikationen und Folgeschäden:

  • Infektionen und verzögerte Heilung
  • Notwendigkeit von Folgeoperationen
  • Materialversagen bei Implantaten
  • Pseudarthrosen oder Malunion
  • Chronische Schmerzsyndrome

Besondere persönliche Umstände:

  • Jüngeres Lebensalter bei dauerhaften Schäden
  • Berufstätige mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten
  • Sportler mit Leistungseinbußen
  • Musiker oder Künstler bei Beeinträchtigung der Fingerfertigkeit

Mitwirkungsobliegenheiten und Schadensminderung

Verletzte haben bestimmte Mitwirkungsobliegenheiten zu beachten, um ihre Schmerzensgeldansprüche nicht zu gefährden. Diese ergeben sich aus dem Grundsatz der Schadensminderung nach § 254 BGB.

Wichtige Obliegenheiten:

  • Einhaltung ärztlicher Behandlungsanweisungen
  • Teilnahme an empfohlenen Rehabilitationsmaßnahmen
  • Vermeidung schadensverstärkender Verhaltensweisen
  • Kooperation bei notwendigen Untersuchungen

Obliegenheitsverletzungen können zur Kürzung oder zum Verlust von Ansprüchen führen. Allerdings müssen Geschädigte nicht jede erdenkliche Behandlung über sich ergehen lassen – die Zumutbarkeit ist individuell zu bewerten.

Typische Fallkonstellationen und Lösungsansätze

Fall 1: Verkehrsunfall mit kompliziertem Unterschenkelbruch

Ein Radfahrer erleidet bei einem Verkehrsunfall einen offenen Unterschenkelbruch mit Beteiligung von Schien- und Wadenbein. Nach mehreren Operationen verbleibt eine 20%ige Gehbeeinträchtigung.

Anspruchsgrundlagen:

  • Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher
  • Invaliditätsleistung aus privater Unfallversicherung
  • Verdienstausfall und Behandlungskosten
  • Zukünftige Behandlungskosten bei Arthrose-Entwicklung

Lösungsansatz: Parallele Geltendmachung aller Ansprüche mit sorgfältiger Dokumentation der dauerhaften Beeinträchtigungen. Schmerzensgeld: 15.000 – 25.000 Euro je nach Einzelfall.

Fall 2: Arbeitsunfall mit Handgelenkbruch

Ein Handwerker stürzt von einer Leiter und erleidet einen komplizierten Handgelenkbruch. Die Beweglichkeit ist dauerhaft um 40% eingeschränkt.

Besonderheiten:

  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Eventuelle Umschulung bei Berufsunfähigkeit
  • Private Unfallversicherung zusätzlich möglich
  • Schmerzensgeld bei Haftung des Arbeitgebers oder Dritter

Lösungsansatz: Koordination zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung. Bei Verschulden Dritter zusätzliche Schmerzensgeldansprüche prüfen.

Fall 3: Sturz mit Wirbelbruch ohne Fremdverschulden

Eine Person stürzt beim Sport und erleidet einen Lendenwirbel-Kompressionsfractur ohne neurologische Ausfälle, aber mit chronischen Rückenschmerzen.

Anspruchsgrundlagen:

  • Nur private Unfallversicherungsleistungen
  • Keine Schmerzensgeldansprüche gegen Dritte
  • Eventuelle Berufsunfähigkeitsrente

Lösungsansatz: Fokus auf optimale Ausschöpfung der Unfallversicherungsleistungen und sorgfältige Invaliditätsbegutachtung.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortmaßnahmen nach dem Unfall

Medizinische Versorgung sicherstellen:

  • Unverzügliche ärztliche Behandlung
  • Alle Verletzungen dokumentieren lassen
  • Röntgenbilder und Befunde sichern
  • Behandlungsverlauf lückenlos dokumentieren

Rechtliche Absicherung:

  • Unfallversicherung umgehend informieren
  • Bei Fremdverschulden Haftpflichtversicherung des Schädigers ermitteln
  • Zeugen benennen und Kontaktdaten sichern
  • Polizeibericht bei Verkehrsunfällen anfordern

Dokumentation beginnen:

  • Unfallhergang detailliert aufschreiben
  • Fotos der Unfallstelle und Verletzungen
  • Schmerztagebuch führen
  • Beeinträchtigungen im Alltag notieren

Während der Behandlung

Compliance und Dokumentation:

  • Alle ärztlichen Anweisungen befolgen
  • Physiotherapie und Rehabilitation wahrnehmen
  • Behandlungsfortschritte dokumentieren
  • Komplikationen sofort melden

Kommunikation mit Versicherungen:

  • Nur sachliche Angaben machen
  • Keine voreiligen Vergleiche akzeptieren
  • Bei wichtigen Entscheidungen rechtliche Beratung einholen
  • Alle Korrespondenz aufbewahren

Bei dauerhaften Schäden

Invaliditätsbegutachtung vorbereiten:

  • Alle medizinischen Unterlagen sammeln
  • Beeinträchtigungen detailliert beschreiben
  • Berufliche Auswirkungen dokumentieren
  • Zweitmeinung bei unplausiblen Gutachten

Verhandlungen führen:

  • Realistische Erwartungen entwickeln
  • Vergleichbare Fälle recherchieren
  • Professionelle Vertretung bei komplexen Fällen
  • Langfristige Folgekosten berücksichtigen

Haben Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen nach einem Knochenbruch oder benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung gegen Versicherungen? Wir beraten Sie gerne zu allen Aspekten des Versicherungs- und Schadensersatzrechts.

Verhandlungsstrategien mit Versicherungen

Vorbereitung auf Verhandlungen

Eine erfolgreiche Verhandlung mit Versicherungen erfordert sorgfältige Vorbereitung und strategisches Vorgehen. Versicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen, die ihre Schadensaufwendungen minimieren möchten.

Zentrale Vorbereitungsschritte:

  • Vollständige Schadendokumentation zusammenstellen
  • Medizinische Unterlagen systematisch ordnen
  • Vergleichbare Fälle und Präzedenzurteile recherchieren
  • Realistische Forderungshöhe kalkulieren
  • Verhandlungsspielraum definieren

Psychologische Vorbereitung: Verhandlungen mit Versicherungen können langwierig und zermürbend sein. Eine realistische Erwartungshaltung und emotionale Distanz sind wichtig.

Häufige Versicherungsstrategien erkennen

Versicherungen verwenden wiederkehrende Strategien zur Schadenminimierung, die Geschädigte kennen sollten:

Verzögerungstaktiken: Verschleppung von Verfahren in der Hoffnung, dass Geschädigte aufgeben oder niedrigere Vergleiche akzeptieren.

Bagatellisierung: Darstellung der Verletzung als geringfügig oder vorübergehend, auch bei objektiv schweren Knochenbrüchen.

Vorerkrankungsargument: Behauptung, dass bestehende Vorerkrankungen für die Beschwerden verantwortlich seien.

Mitverschuldensvorwürfe: Versuche, dem Geschädigten eine Mitschuld anzulasten, um Leistungen zu kürzen.

Professionelle Unterstützung

Bei komplexen Knochenbrüchen mit dauerhaften Folgen ist professionelle rechtliche Unterstützung oft unverzichtbar. Die Kosten einer Rechtsberatung stehen meist in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Mehrerlösen.

Vorteile anwaltlicher Vertretung:

  • Objektive Bewertung der Anspruchshöhe
  • Professionelle Verhandlungsführung
  • Durchsetzung auch bei hartnäckigen Versicherungen
  • Schutz vor nachteiligen Vergleichen

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen nach Knochenbrüchen und verhelfen unseren Mandanten zu ihrem Recht.

Checkliste für Betroffene von Knochenbrüchen

Unmittelbar nach dem Unfall:

  • Medizinische Versorgung sicherstellen
  • Unfallversicherung informieren (24-48h)
  • Unfallhergang dokumentieren
  • Zeugen benennen und Kontakte sichern
  • Bei Fremdverschulden: Versicherung des Schädigers ermitteln
  • Polizeibericht anfordern (bei Verkehrsunfällen)

Während der Behandlung:

  • Alle medizinischen Unterlagen sammeln
  • Behandlungsanweisungen befolgen
  • Schmerztagebuch führen
  • Beeinträchtigungen dokumentieren
  • Regelmäßige Kommunikation mit Versicherung

Nach Heilungsabschluss:

  • Dauerhafte Schäden begutachten lassen
  • Invaliditätsgrad prüfen lassen
  • Schmerzensgeldansprüche kalkulieren
  • Verhandlungen mit Versicherungen führen
  • Bei Bedarf rechtliche Beratung einholen

Bei Verhandlungen:

  • Realistische Forderungen formulieren
  • Vergleichbare Fälle recherchieren
  • Langfristige Folgekosten berücksichtigen
  • Professionelle Unterstützung erwägen

Handlungsempfehlung

Knochenbrüche können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, die weit über die unmittelbaren Behandlungskosten hinausgehen. Die parallele Geltendmachung von Unfallversicherungsleistungen und Schmerzensgeldansprüchen erfordert fundierte Rechtskenntnisse und strategisches Vorgehen.

Entscheidend für den Erfolg ist die sorgfältige Dokumentation ab dem Unfallzeitpunkt sowie die realistische Bewertung der Anspruchshöhe. Bei komplexen Knochenbrüchen mit dauerhaften Folgen übersteigen die erzielbaren Mehrerlöse durch professionelle Vertretung meist deutlich die anfallenden Beratungskosten.

Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeld entwickelt sich kontinuierlich weiter, wobei eine Tendenz zu höheren Bewertungen erkennbar ist. Betroffene sollten daher ihre Ansprüche nicht vorschnell unter Wert abgelten, sondern eine fundierte rechtliche Bewertung einholen.

Bei allen Fragen rund um Ansprüche nach Knochenbrüchen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Versicherungs- und Schadensersatzrecht zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Ansprüche optimal durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, diese Ansprüche sind völlig unabhängig voneinander. Die private Unfallversicherung leistet nach Vertragsbedingungen, Schmerzensgeld steht bei Fremdverschulden zusätzlich zu. Eine Verrechnung findet nicht statt.

Bei unkomplizierten Armbrüchen mit vollständiger Heilung liegen die Schmerzensgeldbeträge zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Bei Komplikationen oder dauerhaften Einschränkungen können deutlich höhere Beträge gerechtfertigt sein.

Die meisten Versicherungen sehen Meldefristen von 24 bis 48 Stunden vor. Spätestens sollte die Meldung innerhalb einer Woche erfolgen. Verspätete Meldungen können zu Leistungskürzungen führen.

Die Begutachtung sollte erst nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgen, mindestens 12 Monate nach dem Unfall. Alle Beeinträchtigungen müssen detailliert dokumentiert und dem Gutachter vorgetragen werden.

Vorerkrankungen können Ansprüche mindern, wenn sie zur aktuellen Beeinträchtigung beitragen. Entscheidend ist die medizinische Abgrenzung zwischen unfallbedingten und vorbestehenden Schäden.

Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei schweren Verletzungen kann die Verjährung gehemmt oder unterbrochen werden.

Bei unzureichenden Angeboten können Sie Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte einleiten. Eine zweite ärztliche Meinung kann bei der Durchsetzung hilfreich sein.

Nein, Sie müssen nur zumutbare Behandlungen durchführen lassen. Besonders belastende oder riskante Eingriffe können unter Umständen abgelehnt werden, ohne dass dies die Ansprüche mindert.

Berufliche Beeinträchtigungen können das Schmerzensgeld erheblich erhöhen, besonders bei handwerklichen Tätigkeiten oder wenn die Verletzung die Berufsausübung dauerhaft erschwert.

Bei einfachen Fällen können Sie selbst verhandeln. Bei schweren Verletzungen, dauerhaften Schäden oder ablehnenden Versicherungen ist anwaltliche Unterstützung meist wirtschaftlich sinnvoll.