Muskelfaserriss als Arbeitsunfall: Ansprüche und Rechte aus der gesetzlichen Unfallversicherung

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Ein Muskelfaserriss im Berufssport ist ein Arbeitsunfall mit weitreichenden Ansprüchen auf Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente. Erfahren Sie, wie Sie den Unfall richtig melden, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie Ihre Rechte gegenüber der Berufsgenossenschaft durchsetzen. Fundiertes Wissen für Berufssportler und Vereine.
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Das Wichtigste im Überblick

Wenn die Karriere an einem Faserriss hängt

Der Moment ist für viele Sportler ein Albtraum: Ein plötzlicher stechender Schmerz im Oberschenkel, in der Wade oder im Oberarm – und die Gewissheit, dass etwas Ernstes passiert ist.

Ein Muskelfaserriss bedeutet nicht nur Schmerzen und eine längere Pause. Für Berufssportler kann diese Verletzung existenzielle Folgen haben.

Was viele nicht wissen: Wenn sich ein Muskelfaserriss während einer versicherten Tätigkeit ereignet, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Dies gilt für Berufssportler, die im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer vergleichbaren Versicherungskonstellation tätig sind. Für Amateursport und Privatbetätigungen besteht hingegen kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Sobald die gesetzliche Unfallversicherung eingreift, bietet diese weitreichende Leistungen – von der Heilbehandlung über Rehabilitation bis hin zu Verletztenrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

Doch der Weg zu diesen Leistungen ist oft kompliziert. Berufsgenossenschaften lehnen Ansprüche häufig ab oder zahlen weniger, als den Betroffenen zusteht.
Wer seine Rechte kennt und die richtigen Schritte unternimmt, kann seine Ansprüche durchsetzen und die Folgen des Unfalls finanziell abfedern. Als Fachanwaltskanzlei für Sportrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

Was ist ein Muskelfaserriss und wie entsteht er?

Ein Muskelfaserriss ist eine Verletzung der Muskulatur, bei der einzelne oder mehrere Muskelfasern durch Überlastung reißen. Je nach Schweregrad unterscheidet man zwischen Zerrung (Mikrotraumata), Muskelfaserriss (Riss einzelner Faserbündel) und Muskelriss (vollständiger Riss des Muskels).

Entstehungsmechanismen

Muskelfaserrisse entstehen im Berufssport typischerweise durch:

  • Plötzliche explosive Bewegungen wie Sprints oder Sprünge
  • Abrupte Richtungswechsel unter Belastung
  • Überdehnung des Muskels über seine normale Kapazität hinaus
  • Direkte Gewalteinwirkung durch Gegnerkontakt (Tritt, Schlag)
  • Muskuläre Ermüdung in Kombination mit hoher Belastung
  • Mangelnde Aufwärmung vor intensiver sportlicher Betätigkeit

Besonders häufig betroffen sind die Oberschenkelmuskulatur (Quadrizeps, hintere Oberschenkelmuskulatur), die Wadenmuskulatur und die Adduktoren. Bei Wurfsportarten können auch Verletzungen der Schulter- und Oberarmmuskulatur auftreten.

Symptome und Diagnose

Ein Muskelfaserriss macht sich durch folgende Symptome bemerkbar:

  • Plötzlicher, stechender Schmerz im betroffenen Muskel
  • Sofortiger Funktionsverlust oder deutliche Kraftminderung
  • Schwellung und Bluterguss im Verletzungsbereich
  • Tastbare Delle oder Verhärtung im Muskel
  • Bewegungseinschränkung

Die Diagnose erfolgt durch klinische Untersuchung und wird in der Regel durch bildgebende Verfahren wie Ultraschall oder MRT bestätigt. Diese Untersuchungen sind wichtig, um das Ausmaß der Verletzung zu bestimmen und die Heilungsdauer abzuschätzen.

Heilungsdauer und Folgen

Die Heilungsdauer eines Muskelfaserrisses hängt vom Schweregrad ab und beträgt typischerweise:

  • Leichte Zerrung: 1-2 Wochen
  • Muskelfaserriss: 4-8 Wochen
  • Schwerer Muskelriss: 3-6 Monate

In manchen Fällen heilt ein Muskelfaserriss nicht vollständig aus. Es kann zu Narbengewebe kommen, das die Elastizität des Muskels dauerhaft beeinträchtigt und das Risiko für erneute Verletzungen erhöht.

Bei Berufssportlern kann dies zu einem dauerhaften Leistungsverlust führen, der die Fortsetzung der Karriere gefährdet oder unmöglich macht.

Der Muskelfaserriss als Arbeitsunfall

Damit ein Muskelfaserriss als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall liegt nach den Regelungen des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) vor, wenn ein Unfall eines Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit eintritt. Es müssen drei Voraussetzungen zusammenkommen:

1. Versicherte Tätigkeit: Die Person muss zum Zeitpunkt des Unfalls in einem versicherten Verhältnis gestanden haben. Dies ist bei abhängig Beschäftigten grundsätzlich der Fall. Für Berufssportler gilt: Wer in einem Arbeitsverhältnis steht oder als Profi tätig ist, ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

2. Unfalleignis: Es muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorliegen. Bei einem Muskelfaserriss ist dies die plötzliche Überlastung oder Gewalteinwirkung, die zum Riss der Muskelfasern führt.

3. Ursächlicher Zusammenhang: Zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Gesundheitsschaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Muskelfaserriss muss sich während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignet haben.

Besonderheiten im Berufssport

Für Berufssportler gelten einige Besonderheiten bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes:

Voraussetzung der Versicherung: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Berufssportler, wenn sie im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer vergleichbaren Versicherungskonstellation tätig werden. Nicht jeder professionelle Sport ist jedoch automatisch versichert – relevant ist die arbeitsrechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses.

Training als versicherte Tätigkeit: Nicht nur Wettkämpfe, sondern auch Trainingseinheiten sind versicherte Tätigkeiten, sofern sie im Rahmen des Arbeitsverhältnisses stattfinden. Ein Muskelfaserriss beim Mannschaftstraining ist daher grundsätzlich ein Arbeitsunfall.

Reha-Training und Aufbautraining: Auch Rehabilitationsmaßnahmen nach einer Verletzung stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung, wenn sie im Zusammenhang mit einem anerkannten Arbeitsunfall stehen.

Abgrenzung zu Privatem: Schwierig wird es, wenn die Verletzung beim privaten Sport oder außerhalb der beruflichen Tätigkeit entsteht. Hier muss genau geprüft werden, ob der Versicherungsschutz besteht.

Häufige Problemfälle

Aufwärmen vor dem Training: Verletzungen beim Aufwärmen sind grundsätzlich als Arbeitsunfall versichert, wenn das Aufwärmen Teil der beruflichen Tätigkeit ist.

Abkühlen nach dem Training: Auch das Auslaufen oder Cool-Down nach dem Training kann versichert sein, wenn es zum üblichen Ablauf gehört.

Frühsport oder individuelles Training: Problematisch sind Verletzungen bei Trainingseinheiten außerhalb der regulären Trainingszeiten. Hier kommt es darauf an, ob diese Einheiten vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest gebilligt wurden.

Verschleißschäden: Ein Muskelfaserriss durch chronische Überlastung ohne akutes Ereignis kann Schwierigkeiten bei der Anerkennung als Arbeitsunfall bereiten. Hier müssen die Umstände genau dokumentiert werden.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Wird ein Muskelfaserriss als Arbeitsunfall anerkannt, hat der Versicherte Anspruch auf umfassende Leistungen der Berufsgenossenschaft.

Heilbehandlung und Rehabilitation

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle Kosten der Heilbehandlung. Dies umfasst:

Ärztliche Behandlung: Alle notwendigen ärztlichen Leistungen, einschließlich Facharztbehandlungen und operativen Eingriffen, werden übernommen. Im Gegensatz zur Krankenversicherung gibt es keine Zuzahlungen.

Medikamente und Hilfsmittel: Alle verschriebenen Medikamente, Bandagen, Orthesen und sonstige Hilfsmittel werden von der Berufsgenossenschaft bezahlt.

Physiotherapie und Rehabilitation: Ein besonders wichtiger Aspekt bei Muskelfaserrissen ist die Rehabilitation. Die Unfallversicherung finanziert alle notwendigen physiotherapeutischen Maßnahmen, Krankengymnastik, manuelle Therapie und medizinische Trainingstherapie ohne zeitliche oder finanzielle Begrenzung.

Stationäre Rehabilitation: Bei schweren Verletzungen kann eine stationäre Rehabilitation in einer spezialisierten Klinik erforderlich sein. Auch diese wird vollständig von der Berufsgenossenschaft getragen.

Besonderheit Berufssportler: Für Berufssportler werden auch besondere Rehabilitationsmaßnahmen finanziert, die über die übliche medizinische Heilbehandlung hinausgehen und darauf abzielen, die sportliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

Verletztengeld während der Heilbehandlung

Während der Arbeitsunfähigkeit infolge des Arbeitsunfalls zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Dies ist eine Lohnersatzleistung, die höher ist als das Krankengeld der Krankenversicherung.

Höhe des Verletztengeldes: Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts, darf aber 100 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Für Berufssportler mit hohen Einkommen kann dies einen erheblichen Betrag ausmachen.

Dauer: Das Verletztengeld wird grundsätzlich für die Dauer der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt, solange eine Heilbehandlung erforderlich ist und nicht bereits Rente oder andere ablösende Leistungen beansprucht werden. Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld mit dem Ablauf der 78. Woche, jedoch nicht vor Ende einer stationären Behandlung. Faktisch endet die Zahlung somit in der Regel mit dem Abschluss der medizinischen Rehabilitation oder dem Beginn einer Rentenzahlung.

Zusätzliche Leistungen: Auch Fahrtkosten zu Ärzten und Therapeuten sowie Kosten für Begleitpersonen werden von der Unfallversicherung übernommen.

Verletztenrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen

Führt der Muskelfaserriss zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), hat der Versicherte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Voraussetzungen: Eine Verletztenrente wird gezahlt, wenn die MdE mindestens 20 Prozent beträgt und voraussichtlich länger als 26 Wochen andauert.

Berechnung der MdE: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit bemisst sich im Regelfall danach, inwieweit die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens beeinträchtigt ist. Bei Vorliegen von Nachteilen, die nicht durch andere verwertbare Fähigkeiten ausgeglichen werden können, können diese – insbesondere bei speziellen Berufsgruppen wie Berufssportlern – berücksichtigt werden. Eine allein sportspezifische Bewertung ist rechtlich jedoch in der Regel unzulässig.

Höhe der Verletztenrente: Die jährliche Verletztenrente beträgt bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (MdE 100 %) zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Bei teilweiser Minderung wird die Rente im Verhältnis des Prozentsatzes der MdE zu diesem Wert gezahlt. Bei einem Jahresarbeitsverdienst von beispielsweise 100.000 Euro und einer MdE von 50 Prozent beträgt die Verletztenrente zwei Drittel von 100.000 Euro (66.667 Euro), davon 50 Prozent, also 33.333 Euro pro Jahr.

Lebenslange Zahlung: Die Verletztenrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt, auch wenn die berufliche Karriere bereits beendet ist. Sie ist damit eine wichtige Absicherung für Berufssportler.

Übergangsgeld und berufliche Rehabilitation

Wenn nach der Heilbehandlung eine berufliche Neuorientierung notwendig ist, weil die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, unterstützt die Unfallversicherung mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Umschulungen und Weiterbildungen: Die Berufsgenossenschaft finanziert Umschulungen oder Weiterbildungen, um den Versicherten eine neue berufliche Perspektive zu ermöglichen.

Übergangsgeld: Während der beruflichen Rehabilitation wird Übergangsgeld gezahlt, das sich an der Höhe des bisherigen Einkommens orientiert.

Besondere Bedeutung für Berufssportler: Für Sportler, die ihre Karriere aufgrund der Verletzung beenden müssen, sind diese Leistungen besonders wichtig. Die Unfallversicherung kann im Einzelfall die Kosten für ein Studium, eine kaufmännische Ausbildung oder eine Trainerausbildung übernehmen.

Der Weg zur Anerkennung: Das Verfahren bei der Berufsgenossenschaft

Die Anerkennung eines Muskelfaserrisses als Arbeitsunfall und die Durchsetzung der Ansprüche folgen einem klar strukturierten Verfahren.

Unfallanzeige und Dokumentation

Sofortige Meldung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Bei Berufssportlern sollte dies unverzüglich geschehen.

Eigenständige Meldung: Auch der Verletzte selbst kann den Unfall direkt bei der Berufsgenossenschaft melden, wenn der Arbeitgeber dies nicht oder nicht vollständig tut.

Dokumentation des Unfallhergangs: Entscheidend ist eine detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs. Notieren Sie:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
  • Die genaue Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt (Training, Wettkampf, Aufwärmen)
  • Den Mechanismus der Verletzung (Sprint, Sprung, Richtungswechsel, Gegnerkontakt)
  • Zeugen, die den Unfall beobachtet haben (Trainer, Mitspieler, Betreuer)
  • Sofortmaßnahmen und erste ärztliche Versorgung

Ärztliche Dokumentation: Lassen Sie die Verletzung umgehend ärztlich dokumentieren. Die ärztlichen Unterlagen sollten den Unfallhergang, die Diagnose und die Behandlung detailliert beschreiben.

Ermittlungen der Berufsgenossenschaft

Nach Eingang der Unfallanzeige führt die Berufsgenossenschaft Ermittlungen durch. Sie prüft, ob die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls vorliegen.

Befragungen: Die Berufsgenossenschaft kann den Verletzten, den Arbeitgeber und Zeugen befragen. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig.

Medizinische Gutachten: Die Berufsgenossenschaft holt in der Regel ärztliche Stellungnahmen ein. Bei Streitfällen können auch externe Gutachten angeordnet werden.

Akteneinsicht: Sie haben das Recht, durch einen Anwalt Einsicht in Ihre Akte bei der Berufsgenossenschaft zu nehmen. Nutzen Sie dies, um den Sachstand zu prüfen.

Bescheid der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft erlässt einen schriftlichen Bescheid, in dem sie entscheidet, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und welche Leistungen gewährt werden. Teilweise werden jedoch auch Leistungen erbracht, ohne dass die Berufsgenossenschaft den Unfall ausdrücklich als Arbeitsunfall anerkennt.

Positiver Bescheid: Wird der Arbeitsunfall anerkannt, beginnt die Leistungsgewährung. Die Heilbehandlung wird übernommen, Verletztengeld wird gezahlt.

Ablehnender Bescheid: Lehnt die Berufsgenossenschaft die Anerkennung ab, muss dies begründet werden. Häufige Ablehnungsgründe sind:

  • Zweifel am Unfallhergang
  • Fehlender ursächlicher Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Verletzung
  • Annahme einer privaten oder sportlichen Betätigung außerhalb der versicherten Tätigkeit

Teilanerkennung: Manchmal wird der Unfall zwar anerkannt, aber die MdE zu niedrig eingeschätzt oder bestimmte Leistungen verweigert.

Widerspruch und Klage

Gegen einen ablehnenden oder unzureichenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Widerspruchsverfahren: Im Widerspruchsverfahren prüft die Berufsgenossenschaft ihre Entscheidung erneut. Sie können neue Beweismittel vorlegen und Ihre Argumente darlegen.

Widerspruchsbescheid: Die Berufsgenossenschaft erlässt einen Widerspruchsbescheid. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben.

Klageverfahren: Vor dem Sozialgericht wird der Fall umfassend geprüft. Das Gericht holt in der Regel eigene Gutachten ein. Das Verfahren ist für Versicherte kostenfrei, ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber bei komplexen Fällen sehr zu empfehlen.

Bedeutung anwaltlicher Vertretung: Gerade bei der Feststellung der MdE und der Berechnung von Verletztenrenten ist anwaltliche Unterstützung durch einen im Sozialrecht und Sportrecht erfahrenen Rechtsanwalt oft entscheidend für den Erfolg.

Typische Herausforderungen und wie Sie sie meistern

In der Praxis gibt es immer wieder Problemfelder, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche erschweren.

Nachweis des Unfallhergangs

Problem: Die Berufsgenossenschaft bezweifelt, dass sich die Verletzung während der versicherten Tätigkeit ereignet hat oder vermutet eine Vorschädigung.

Lösung:

  • Dokumentieren Sie den Unfallhergang sofort schriftlich
  • Benennen Sie Zeugen (Trainer, Mitspieler, Betreuer)
  • Lassen Sie die Verletzung umgehend ärztlich untersuchen und dokumentieren
  • Bei Videoaufzeichnungen des Trainings oder Spiels: Sichern Sie diese als Beweismittel

Abgrenzung von Verschleißerscheinungen

Problem: Die Berufsgenossenschaft argumentiert oft, der Muskelfaserriss sei nicht durch ein Unfallereignis, sondern durch chronische Überlastung oder Verschleiß entstanden.

Lösung:

  • Betonen Sie das akute Ereignis (plötzlicher Schmerz, sofortiger Funktionsverlust)
  • Legen Sie ärztliche Atteste vor, die den akuten Charakter der Verletzung bestätigen
  • Weisen Sie nach, dass vor dem Unfall keine Beschwerden bestanden
  • Nutzen Sie bildgebende Verfahren (MRT), die den frischen Riss zeigen

Zu niedrige Einschätzung der MdE

Problem: Die Berufsgenossenschaft schätzt die Minderung der Erwerbsfähigkeit zu niedrig ein, insbesondere bei Berufssportlern wird die spezifische berufliche Beeinträchtigung nicht ausreichend berücksichtigt.

Lösung:

  • Legen Sie detaillierte ärztliche Befunde vor, die die Funktionseinschränkungen beschreiben
  • Lassen Sie die sportspezifischen Leistungseinbußen dokumentieren (Sprintzeiten, Sprungkraft etc.)
  • Holen Sie Stellungnahmen von Trainern ein, die die Leistungsminderung bestätigen
  • Legen Sie Widerspruch ein und beantragen Sie ein unabhängiges Gutachten
  • Ziehen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzu

Streit über die Kausalität

Problem: Die Berufsgenossenschaft erkennt zwar einen Muskelfaserriss an, bestreitet aber, dass daraus dauerhafte Folgen resultieren oder dass spätere Probleme noch auf den Unfall zurückzuführen sind.

Lösung:

  • Dokumentieren Sie den Heilungsverlauf lückenlos
  • Lassen Sie sich kontinuierlich ärztlich betreuen und alle Beschwerden dokumentieren
  • Bei erneuten Problemen: Lassen Sie ärztlich abklären, ob diese auf den ursprünglichen Unfall zurückgehen
  • Nutzen Sie Fachliteratur, die zeigt, dass Muskelfaserrisse häufig zu Narbengewebe und dauerhaften Einschränkungen führen

Prävention und Schutzmaßnahmen

Auch wenn dieser Artikel sich mit den rechtlichen Folgen eines Muskelfaserrisses beschäftigt, ist Prävention der beste Schutz.

Präventionsmaßnahmen für Sportler

Ausreichendes Aufwärmen: Eine der wichtigsten Maßnahmen ist ein angemessenes Aufwärmprogramm vor jeder Trainingseinheit oder jedem Wettkampf. Die Muskulatur muss auf Betriebstemperatur gebracht werden.

Dehnübungen: Regelmäßige Dehnübungen erhöhen die Flexibilität der Muskulatur und reduzieren das Verletzungsrisiko.

Krafttraining: Eine gut ausgebildete Muskulatur ist widerstandsfähiger gegen Überlastungen. Gezieltes Krafttraining sollte Teil jedes Trainingsplans sein.

Regeneration: Ausreichende Erholungsphasen zwischen Belastungen sind entscheidend. Übertraining erhöht das Verletzungsrisiko erheblich.

Ernährung und Hydration: Eine ausgewogene Ernährung und ausreichende Flüssigkeitszufuhr unterstützen die Muskelfunktion.

Rolle des Arbeitgebers

Arbeitgeber im Berufssport haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Sportlern:

Angemessene Trainingssteuerung: Die Trainingsbelastung muss individuell angepasst und kontrolliert werden.

Medizinische Betreuung: Professionelle medizinische Betreuung muss gewährleistet sein.

Präventionsprogramme: Vereine sollten evidenzbasierte Verletzungspräventionsprogramme implementieren.

Versicherungsschutz: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Tätigkeiten ordnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft gemeldet sind.

Praktische Checkliste bei Muskelfaserriss im Berufssport

Sofortmaßnahmen nach der Verletzung:

  • PECH-Regel anwenden (Pause, Eis, Compression, Hochlagern)
  • Unfallhergang schriftlich dokumentieren (wann, wo, wie, Zeugen)
  • Sofortige ärztliche Untersuchung und Diagnose
  • Trainer/Arbeitgeber informieren

Meldung und Dokumentation:

  • Unfall dem Arbeitgeber/Verein melden
  • Prüfen, ob Arbeitgeber Unfallanzeige an Berufsgenossenschaft erstattet
  • Bei Bedarf selbst Unfallanzeige bei Berufsgenossenschaft einreichen
  • Alle ärztlichen Unterlagen sammeln und kopieren
  • Bildgebende Diagnostik (Ultraschall/MRT) durchführen lassen

Heilbehandlung und Rehabilitation:

  • Alle Behandlungen und Therapien dokumentieren
  • Regelmäßige ärztliche Kontrollen wahrnehmen
  • Heilungsverlauf fotografisch dokumentieren (bei sichtbaren Befunden)
  • Funktionseinschränkungen protokollieren
  • Leistungstests dokumentieren (Sprint, Sprung etc.)

Bei Problemen mit der Berufsgenossenschaft:

  • Bescheid der Berufsgenossenschaft genau prüfen
  • Akteneinsicht beantragen
  • Bei Ablehnung: Fristgerecht Widerspruch einlegen (1 Monat)
  • Zusätzliche Beweismittel beschaffen
  • Anwaltliche Beratung einholen

Bei dauerhaften Beeinträchtigungen:

  • Antrag auf Feststellung der MdE stellen
  • Verletztenrente beantragen
  • Unabhängige ärztliche Stellungnahmen einholen
  • Sportspezifische Leistungseinbußen dokumentieren
  • Berufliche Perspektiven prüfen (ggf. Umschulung)

Zusatzversicherungen für Berufssportler

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zwar umfassenden Schutz, dennoch schließen viele Berufssportler zusätzliche private Versicherungen ab.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung kann zusätzliche Leistungen bieten:

  • Höhere Invaliditätssummen
  • Versicherungsschutz auch im Privatbereich
  • Cosmetic-Operations bei unfallbedingten Entstellungen
  • Übergangsentschädigungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung

Besonders wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die einspringt, wenn der Berufssportler seine Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Diese zahlt eine monatliche Rente bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

Besonderheit bei Sportlern: Berufsunfähigkeitsversicherungen für Berufssportler sind oft sehr teuer und schwer zu bekommen. Es empfiehlt sich, diese bereits zu Beginn der Karriere abzuschließen.

Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung kann die Lücke zwischen dem tatsächlichen Einkommen und dem Verletztengeld schließen, auch wenn das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung bereits relativ hoch ist.

Rechte kennen und konsequent durchsetzen

Ein Muskelfaserriss im Berufssport ist mehr als nur eine ärgerliche Verletzung – er kann existenzielle Folgen haben. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz und weitreichende Leistungen, vom Verletztengeld über die Heilbehandlung bis hin zur lebenslangen Verletztenrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

Doch diese Leistungen werden nicht automatisch gewährt. Betroffene müssen ihre Rechte kennen, den Unfallhergang sorgfältig dokumentieren und im Zweifel bereit sein, ihre Ansprüche auch gegen die Berufsgenossenschaft durchzusetzen.

Gerade bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Bemessung von Verletztenrenten kommt es häufig zu Auseinandersetzungen.

Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, erhöht seine Chancen erheblich, alle zustehenden Leistungen zu erhalten. Eine spezialisierte Beratung kann den Unterschied ausmachen zwischen einer unzureichenden Abfindung und einer angemessenen lebenslangen Absicherung.

Sie haben einen Muskelfaserriss als Arbeitsunfall erlitten und benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Wir beraten Berufssportler und Vereine umfassend zu allen Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Berufsgenossenschaft und vor den Sozialgerichten. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung Ihrer Situation.

Häufig gestellte Fragen

Nein, nur wenn sich die Verletzung während einer versicherten Tätigkeit ereignet. Für Berufssportler bedeutet dies: Sie müssen im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer vergleichbaren Versicherungskonstellation tätig sein. Verletzungen bei Wettkämpfen, Mannschaftstraining und betrieblich angeordneten Trainingseinheiten sind dann grundsätzlich versichert. Privater Sport außerhalb des beruflichen Kontexts ist nicht versichert. Amateursport fällt grundsätzlich nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es gibt keine gesetzliche Meldefrist für den Versicherten selbst. Allerdings sollte die Meldung schnellstmöglich erfolgen, um Beweisprobleme zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss Arbeitsunfälle, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führen, unverzüglich melden.

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist für Versicherte kostenfrei.

Die Höhe hängt von zwei Faktoren ab: dem Jahresarbeitsverdienst und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die jährliche Verletztenrente beträgt bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (MdE 100 %) zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Bei teilweiser Minderung wird die Rente proportional berechnet. Bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und einer MdE von 40 Prozent würde die Rente zwei Drittel von 100.000 Euro (66.667 Euro), davon 40 Prozent, also 26.667 Euro pro Jahr betragen.

Eine Verletztenrente wird ab einer MdE von 20 Prozent gezahlt.

Ja, die Verletztenrente wird unabhängig davon gezahlt, ob und wie viel Sie arbeiten. Sie orientiert sich an der gesundheitlichen Beeinträchtigung, nicht am tatsächlichen Einkommensverlust.

Die Verletztenrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt, solange die MdE besteht. Sie endet nicht mit dem Karriereende oder dem Erreichen eines bestimmten Alters.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt alle medizinisch notwendigen und anerkannten Behandlungsmethoden. Alternative oder experimentelle Therapien werden nur übernommen, wenn ihre Wirksamkeit nachgewiesen ist oder im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Wenn der Muskelfaserriss zu dauerhaften Beeinträchtigungen führt, haben Sie Anspruch auf Feststellung einer MdE und gegebenenfalls auf Verletztenrente. Wichtig ist, dass Sie den gesamten Heilungsverlauf dokumentieren und regelmäßige ärztliche Kontrollen wahrnehmen.

Rechtlich ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich. In der Praxis ist anwaltliche Unterstützung aber oft entscheidend, besonders bei der Feststellung der MdE, bei ablehnenden Bescheiden und im Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Ein im Sozial- und Sportrecht erfahrener Rechtsanwalt kennt die typischen Argumentationsmuster der Berufsgenossenschaften und kann Ihre Erfolgsaussichten erheblich verbessern.